Präsident macht Weg frei für die Supersteuer

Präsident macht Weg frei für die Supersteuer
(Ajit Solanki)

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Nach mehr als zehn Jahren politischem Tauziehen kann es der indischen Regierung nun nicht schnell genug gehen. Eine einheitliche Steuer auf Waren und Dienstleistungen rückt näher.

Der indische Präsident Pranab Mukherjee hat in dieser Woche eines der wichtigsten Dokumente in seiner Amtszeit unterzeichnet. Wie das Informationsministerium mitteilte, segnete der Präsident den Gesetzesentwurf zu einer in ganz Indien einheitlichen Steuer auf Waren und Dienstleistungen ab (Goods and Services Tax – GST). Damit ist der Weg frei für den nötigen Verfassungszusatz, um die neue Steuer einzuführen.

Kommt die GST so umfassend wie zurzeit geplant, wäre das die wohl wichtigste Steuerreform in der jüngeren Geschichte Indiens. Nach mehr als zehn Jahren politischem Tauziehen zwischen den großen Parteien des Landes und der 29 Bundesstaaten würde sie das indische Steuersystem auf fast allen Ebenen vereinfachen.

Dickicht aus Zoll-, Steuer- und Transportabgaben

Bisher ist der Subkontinent überzogen aus einem undurchschaubaren Dickicht aus Zoll-, Steuer- und Transportabgaben, die jeder der 29 Bundesstaaten selbstständig festgelegt hat. Hinzu kommen Steuern und Abgaben, die auf Bundesebene anfallen. Das macht den Handel innerhalb des Landes oft komplizierter, als er innerhalb internationaler Freihandelsabkommen ist.

Das merken zum Beispiel europäische Autobauer, die im Land aktiv sind. Die Steuer beim Pkw-Kauf bemisst sich unter anderem an Länge, Hubraum, Bodenfreiheit und Antriebsart. Hinzu kommen Abgaben an das Verkehrsministerium und eine lokale Mehrwertsteuer – beide abhängig davon, in welchem Staat der Verkauf stattfindet. Kommt die GST, könnten alle diese Abgaben dort zusammengefasst werden. Viele Autos würden nicht nur günstiger. Auch der Verwaltungsaufwand für den Verkäufer würde sich erheblich reduzieren.

Der Wahrenaustausch wird entbürokratisiert

Bernhard Steinrücke, Hauptgeschäftsführer der deutsch-indischen Handelskammer, bewertet die Pläne der indischen Regierung positiv: „Die einheitliche Umsatz- und Mehrwertsteuer wird für deutsche Firmen in Indien zu einer erheblichen Vereinfachung ihrer Geschäfte führen. Wie in Europa wird der Bundesländer überschreitende Wahrenaustausch beschleunigt und entbürokratisiert.“

Noch steht nicht fest, wie hoch die Steuer am Ende ausfallen wird. Die Unterschrift des Präsidenten vom Donnerstagabend hat erst den Weg frei gemacht für ein GST-Komitee, das die Höhe und genaue Funktionsweise ausarbeiten soll. Die meisten Experten gehen davon aus, dass sie am Ende zwischen 16 und 20 Prozent betragen und dem indischen Bruttosozialprodukt ein Plus von einem bis zwei Prozentpunkten pro Jahr verschaffen wird.

Die indische Regierung hat angekündigt, die GST könne bereits zu Beginn des kommenden Haushaltsjahres am 1. April 2017 eingeführt werden. „Ein ehrgeiziges Ziel“, schreibt die deutsch-indische Unternehmensberatung Rödl & Partner dazu in einem Artikel.