Der ehemalige guatemaltekische Präsident Alfonso Portillo ist am Freitag an die Vereinigten Staaten ausgeliefert worden. Dort wird er sich wegen des Vorwurfs der Geldwäsche verantworten müssen.
Am Morgen war Portillo von einem Militärkrankenhaus zum Luftwaffenstützpunkt nahe Guatemala-Stadt gebracht worden, wie die Zeitung «Prensa Libre» auf ihrer Internetseite berichtete. Kurz darauf sei ein Flugzeug mit dem 61-Jährigen an Bord Richtung New York gestartet.
70 Millionen Dollar
Der Ex-Präsident (2000 – 2004) soll öffentliche Gelder in Höhe von 70 Millionen US-Dollar über Konten in Europa und den USA gewaschen und veruntreut haben. «Portillo wird vorgeworfen, den guatemaltekischen Präsidentenpalast zu seinem persönlichen Geldautomaten gemacht zu haben», zitierte der US-Fernsehsender CNN den New Yorker Staatsanwalt Preet Bharara. Im Falle einer Verurteilung drohen Portillo bis zu 20 Jahre Haft
2011 hatten die USA einen Auslieferungsantrag gestellt, kurz darauf wurde Portillo in Guatemala festgenommen. Der Anwalt Fernando Guerra bezeichnete die Auslieferung seines Mandanten als illegal. Sie seien über die Entscheidung nicht informiert worden, zitierte „Prensa Libre“ seinen Kollegen Mauricio Berriondo.
Alle Rechtsmittel sind ausgeschöpft
Alle Rechtsmittel gegen die Auslieferung seien ausgeschöpft, sagte Generalstaatsanwältin Claudia Paz y Paz. Guatemala sei demnach verpflichtet, dem Ersuchen der USA zu entsprechen.
Die Vereinigten Staaten zeigten sich zufrieden. „Wir begrüßen den Einsatz der guatemaltekischen Behörden zur Stärkung des Rechtsstaats und zum Kampf gegen Verbrechen und Korruption“, hieß es in einer Stellungnahme des Außenministeriums in Washington.
2004 Flucht nach Mexiko
Wegen dubioser Finanztransaktionen stand Portillo immer wieder in der Kritik. Kurz nach Ende seiner Amtszeit 2004 setzte er sich nach Mexiko ab, um sich einer Strafverfolgung wegen Korruptionsvorwürfen zu entziehen. 2008 schoben ihn die Mexikaner in sein Heimatland ab.
Dort wurde ihm vorgeworfen, rund 15 Millionen US-Dollar aus dem Verteidigungshaushalt unterschlagen zu haben. 2011 sprach ein guatemaltekisches Gericht ihn allerdings frei. Erst im April hatte eine höhere Instanz dieses Urteil bestätigt.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können