Pauschalreisende besser schützen

Pauschalreisende besser schützen

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die Europäische Union will die Verbraucherrechte bei Pauschalreisen stärken - etwa bei Buchungen im Internet, bei deutlichen Preiserhöhungen, Verzögerungen oder Reiseausfällen.

Das Europaparlament verabschiedete am Mittwoch in erster Lesung ein Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Pauschalreisenden. Das Gesetz soll eine Richtlinie aus dem Jahr 1990 ersetzen
und den neuen Verbrauchergewohnheiten Rechnung tragen.

Die neuen Regeln sollen vor allem Probleme bei Online-Buchungen verhindern helfen. So müssen Anbieter den Kunden eine Telefonnummer mitteilen, die sie in Notfällen anrufen können – auch außerhalb der EU. Wenn ein Reiseveranstalter Pleite geht, sollten die Urlauber nach dem Willen des Parlaments Aufwendungen für die Heimreise erstattet bekommen.

Rückerstattung unter bestimmten Bedingungen

Wenn sich nach der Buchung etwa der Preis deutlich erhöht oder die Flugzeiten wesentlich verändert wurden, sollen Kunden Anspruch auf Rückerstattung des Reisebetrags erhalten. Als Pauschalreisen definiert die Vorlage eine Kombination unterschiedlicher Leistungen – etwa Flug, Beförderung per
Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff sowie Autovermietung.

Ist die Heimreise wegen „unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände“ nicht möglich, muss der Veranstalter die Kosten für maximal fünf zusätzliche Übernachtungen übernehmen. Kann er
selbst keine Unterkunft anbieten, muss er den Urlaubern einen Betrag von bis zu 125 Euro pro Nacht erstatten.

Das Europaparlament entscheidet über die Neuregelung gemeinsam mit dem Rat, in dem die 28 EU-Staaten vertreten sind.
Die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat beginnen voraussichtlich im Herbst.