OGBL und LCGB befassen das Schlichtungsamt

OGBL und LCGB befassen das Schlichtungsamt

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Seit zwei Jahren ziehen sich die Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivvertrags für die 200 Beschäftigten des Flughafenbetreibers Lux-Airport hin. Die Gesellschaft gehört zu 100 Prozent dem Luxemburger Staat.

Die unnachgiebige Haltung des Patronats führte letztendlich zum Scheitern der Kollektivvertragsverhandlungen. Die Direktion begründet ihre ablehnende Haltung mit dem europäischen Umfeld, welches die staatlichen Subventionierungen stark limitiere. Ein schwaches Argument laut Hubert Hollerich (OGBL), da der größte Teil der Angestellten im Sicherheitsbereich beschäftigt sei, der nicht von den Richtlinie betroffen sei.

Am 6. Juni 2014 beschlossen OGBL und LCGB, das Nationale Schlichtungsamt mit dem Streitfall zu befassen. Falls es zu keiner Einigung komme, seien die Gewerkschaften auch bereit, zu streiken. Nachdem die Gewerkschaften bereits im September 2012 Neuverhandlungen beantragt hatten, habe es bis Mai 2013 gedauert, bis sich die Direktion zu einer ersten Verhandlungsrunde bereit erklärte. Für die Gewerkschaften sei damit klar gewesen, dass die Geschäftsführung die Verhandlungen in die Länge ziehen wollte.

Obwohl Lux-Airport 2012 mit einem Gewinn von mehr als 3,7 Millionen Euro abgeschlossen habe und die Gewinne für die Jahre 2013 und 2014 aufgrund stark wachsender Passagierzahlen sicher noch übertroffen würden, lehne es die Direktion kategorisch ab, dem Personal eine angemessene Lohnerhöhung zu bewilligen, schreiben OGBL und LCGB in einer gemeinsamen Presseerklärung. Sie fordern eine lineare Lohnaufbesserung von 1 Prozent pro Vertragsjahr.

Darüber hinaus fordert die Geschäftsleitung das Einführen einer sechsmonatigen Referenzperiode zur Berechnung der Arbeitszeit. Sie weigere sich allerdings, wie eigentlich vom Gesetzgeber vorgegeben, Arbeitszeitpläne auf sechs Monate auszuarbeiten.

Keine sechsmonatige Referenzperiode

Die Gewerkschaften und das Personal lehnen eine halbjährige Referenzperiode ab, weil damit die totale Flexibilisierung der Arbeitszeit in die Wege geleitet werden würde. Die Beschäftigten müssten dem Arbeitgeber in diesem Fall auf Abruf zur Verfügung stehen.

Im Laufe der Verhandlungen waren OGBL und LCGB zu zahlreichen Konzessionen bereit und bedauern umso mehr die Kompromisslosigkeit der Direktion. So haben die Gewerkschaften z.B. die Forderung der Verdoppelung der Risikoprämie von vier auf acht Euro pro Schicht fallen gelassen.