/ Offener Zugang zu Gesetzesinhalten

So soll die Art und Weise verbessert werden, wie sowohl Bürger als auch Juristen mit Gesetzen und Vorschriften umgehen.
Das Kooperationsprojekt zwischen SCL und SnT, das auch von „Digital Lëtzebuerg“ unterstützt wird, trägt bereits Früchte. Anfang 2017 verlieh der SCL dem digitalen Gesetzesportal „LegiLux“, das den Bürgern Luxemburgs Zugang zu Gesetzesinformationen bzw. zum Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg bietet, wichtige neue Impulse. Die Zusammenarbeit zwischen SCL und SnT ermöglichte die Konvertierung vorhandener Gesetzbücher in Web-fähige und maschinell lesbare Formate, die bei der neuen LegiLux-Version genutzt werden.
Zu den Besuchern der LegiLux-Seite gehören die breite Öffentlichkeit, aber auch Verwaltungspersonal und Berufsgruppen aus dem juristischen Bereich. Seit ihrem Start im Januar 2017 wurde über 12 Millionen Mal auf die neue LegiLux-Website zugegriffen, wobei mehr als 13 Millionen Suchvorgänge durchgeführt wurden.
Modernisierung von Dokumenten
In der Vergangenheit wurden Gesetze und Vorschriften ausschließlich für den Zweck verfasst, von Menschen gelesen zu werden, und nicht für die maschinelle Analyse.
Wie andere nationale Gesetzesportale beruhte LegiLux für die Veröffentlichung und Verbreitung von Gesetzesdokumenten ursprünglich auf reinen Druckformaten wie dem PDF-Format. „Es ist schon lange bekannt, dass reine Druckformate nur recht begrenzte Möglichkeiten bieten, wenn es darum geht, intelligente und interaktive Dienste im rechtlichen Bereich aufzubauen.
Wir brauchen flexible Formate, die nicht nur mit der traditionellen Form der Arbeit mit Gesetzestexten vereinbar sind, sondern die auch fortschrittlichere und computergestützte Formen der Interaktion unterstützen“, erklärt John Dann, Leiter des SCL. „Neue Technologien können einen Mehrwert bieten, wenn man aus Gesetzesdokumenten automatisch nützliche Informationen und analytische Daten ableiten kann. Die Verknüpfung verschiedener Informationsquellen wie Rechtsvorschriften mit Statistiken oder GPS-Informationen ist nun zu einem erreichbaren Ziel geworden.
Damit wir von diesen Technologien profitieren können, müssen wir den Schwerpunkt auf Formate legen, die maschinell ausgewertet werden können und bei denen explizite Informationen zur Struktur und Bedeutung rechtlicher Inhalte integriert sind“, führt der Leiter des SCL weiter aus.
Eine zentrale Frage stellt sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei den Tausenden von Seiten der bereits bestehenden Gesetzestexte.
Daher entwickelt ein Team aus Wissenschaftlern, zu dem unter anderem Dr. Nicolas Sannier, Dr. Mike Sabetzadeh und Prof. Lionel Briand gehören, ein Instrument mit dem Namen Armlet. Mit einer hoch entwickelten Technologie zur Verarbeitung natürlicher Sprache erkennt Armlet automatisch strukturelle Elemente von Gesetzestexten (z.B. Kapitel, Artikel, Absätze) und erstellt ein Dokument mit aktiven Links für die Querverweise.
„Bereits bei der Einführung der neuen LegiLux-Website war uns Armlet ein hilfreiches Instrument. So ist zum Beispiel der Code Civil nun mit einem modernen Layout mit navigierbaren Querverweisen verfügbar“, erklärt John Dann.
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