Mittwoch12. November 2025

Demaart De Maart

Nur fliegen wird sie nicht mehr

Nur fliegen wird sie nicht mehr

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Seit dem 29. September 2008 steht auf Findel eine Boeing 747-200, die einer russischen Firma gehört, die im Oktober 2008 ihre Lizenz entzogen bekam.

Ende November 2010 beliefen sich die Rückstände für dieses Flugzeug auf 980.956 Euro. Der ADR-Abgeordnete Fernand Kartheiser wollte nun Details zu dem Ganzen wissen.

Ende letzter Woche kam die Antwort auf die parlamentarische Anfrage. Demnach sind die Rückstände für das Parken auf Findel nicht bezahlt. Es sei eine Prozedur eingeleitet worden, wobei sowohl dem Besitzer der Maschine (ein Trust auf den Bermudas, der nicht mehr existiert) als auch dem Betreiber (eine russische Fluggesellschaft „en liquidation judiciaire“) am 14. Dezember 2010 mitgeteilt wurde, dass die Maschine zum Wrack erklärt wird, falls sie nicht innerhalb eines Monats abgeholt wird. Die betreffende ministerielle Verordnung sieht auch vor, dass die ausstehenden Rechnungen bezahlt werden sollen. Die Fristen seien allerdings ohne Reaktion abgelaufen. Seitdem das Flugzeug zum Wrack erklärt wurde, sind keine zusätzlichen Gebühren berechnet worden.

Verschrottung?

Die Maschine steht demnach immer noch auf Findel, ist aber als Wrack eingestuft. Die „Administration de l’enregistrement et des domaines“ kann daher die Veräußerung oder die Verschrottung des Fliegers bestimmen.
Brauchbar waren allerdings noch die Motoren der Maschine, auf die eine internationale Garantie lief und die dem Betreiber über den Gerichtsweg direkt zugesprochen wurden, ohne dass dagegen Ansprüche hätten gültig gemacht werden können.

Was wird aber jetzt aus dem „Rest“ der Maschine? Wird sie verschrottet, wird sie verkauft oder ausgeschlachtet? Ist eventuell doch noch irgendetwas damit anzufangen? Eine Option fällt aus. Wegen des schlechten Zustands des Flugzeugs können keine Instrumente wiederverwertet werden, auch weil die entsprechenden Zertifikate längst abgelaufen sind. Eine Instandsetzung sei ebenfalls nicht realistisch, heißt es von Nachhaltigkeitsminister Wiseler, weil das Flugzeug Findel nicht mehr über den Luftweg verlassen könne.

Zwei Möglichkeiten

Bleiben zwei Möglichkeiten. Die erste ist die komplette Verschrottung. Wenn der Schrottwert allerdings unter den Kosten für die Verschrottung liegt, muss die „Administration de l’enregistrement et des domaines“ dafür aufkommen. Eine andere Möglichkeit wäre, das Wrack zu Übungszwecken zu benutzen, was aber auch nicht unproblematisch ist, weil dafür extra ein Grundstück zur Verfügung gestellt werden müsste.

Auf die Frage, wie man solche Situationen in Zukunft vermeiden wolle, ist die Antwort nicht ganz so einfach. Im internationalen Luftverkehr sei solch ein „abandon“ nur schwer zu vermeiden. Werden nämlich Probleme oder Fehler bei einer Kontrolle festgestellt, so dass das Flugzeug nicht mehr weiterfliegen darf bzw. wenn die Fluggesellschaft bankrott geht, bleibt die Maschine auf Findel, bis die rechtliche und technische Situation geklärt ist.
Deshalb gebe es auch die gesetzliche Prozedur, die Maschine als Wrack einzustufen, so dass die „Administration de l’enregistrement et des domaines“ frei darüber verfügen kann.

Zahlungsausfälle lassen sich allerdings nur schwer vermeiden, denn es sei im internationalen Flugverkehr schwer, die finanzielle Situation von Besitzer oder Betreiber im Voraus zu kennen, vor allem bei Gesellschaften, die nur unregelmäßig Luxemburg anfliegen. khe