Nur der Endpreis zählt

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(dpa)

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In Luxemburg hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag ein wichtiges Urteil gefällt. Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen sofort den Endpreis anzeigen.

Fluggesellschaften müssen ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis anzeigen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil klar gestellt (Rechtssache C-573/13). Dabei geht es um den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren.

Die Luxemburger erklärten die Praxis von Air Berlin aus dem Jahr 2008 für nicht rechtens. Es gehe nicht an, dass die Airline nur den Endpreis für einen ausgewählten Flug angezeigt habe. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte in Deutschland gegen Air Berlin geklagt.

Keine automatische Reiseversicherung

Vor zwei Jahren entschieden die Richter in Luxemburg bereits, dass beim Flugticket-Kauf im Internet nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung dazu gebucht werden darf. Damals betonte das Gericht, es sei nicht erlaubt, dass ein Vermittler von Flugreisen bei der Online-Buchung kostenpflichtige Zusatzleistungen einfach in den Preis einrechne.

Laut Urteil ist verboten, dass ein Kunde diese Leistung bewusst wegklicken muss („Opt-out“). Erlaubt sei nur, dass Unternehmen entsprechende Leistungen anbieten, der Kunde sie aber selbst anklicken muss („Opt-in“).

Die EU-Gesetzgebung schreibt ausdrücklich vor, dass Fluglinien und Reiseunternehmen einen Gesamtpreis für Flüge inklusive Steuern und Gebühren angeben müssen – während der Kunde Extras wie Hotels, Mietwagen, Versicherungen ausdrücklich auswählen muss. Die Richter schrieben, dass das EU-Recht Verbraucher davor schützen müsse, „gedrängt zu werden, Zusatzleistungen zu kaufen, die nicht notwendig für den Zweck des Fluges sind“.