/ Nichts genaues weiß man
250 deutsche Grenzpendler saßen am Sonntagmorgen im Remicher Ausbildungszentrum Cefos. Sie erhofften sich nähere Informationen darüber, wie sie sich denn nun verhalten sollen, wenn sie für ihre Luxemburger Firma nicht nur in Luxemburg arbeiten, sondern auch im Ausland, und das deutsche Finanzamt nun Geld fordert. Müssen sie dann zweimal Steuren zahlen, weil die Firma einerseits die Einkommensteuer an Luxemburg zahlt, und andererseits sie selbst ein zweites Mal an den deutschen Fiskus abgeben müssen? Die rechtliche Lage ist unklar, selbst unter Juristen umstritten. Und so konnten auch die OGBL-Sprecher die Leute am Sonntag nur über den Istzustand informieren.
Bis zu 3.000 deutsche Grenzpendler könnten von der steuerrechtlichen Grauzone zwischen Luxemburg und Deutschland betroffen sein.
Hoffnung setzen sie in die Politik. Der OGBL will sich mit Finanzminister Luc Frieden treffen. Der soll sich seinerseits mit seinem deutschen Amtskollegen Wolfgang Schäuble zusammensetzen, um eine Lösung im Interesse der Beschäftigten zu finden, meint Romain Daubenfeld, Verhandlungssekretär beim OGBL. Man müsse sich Gedanken über das Doppelbesteuerungsabkommen machen. Das wurde 1958 vereinbart, als es in Luxemburg nur ein paar Hundert Grenzgänger gab. Heute kommen täglich 150.000 Franzosen, Deutsche und Belgier zur Arbeit nach Luxemburg.
Kulant gehandgehabt
Wer bei einer Luxemburger Firma angestellt ist, zahlt in der Regel seine Einkommenssteuer in Luxemburg. Das war bisher immer der Fall, auch wenn der Beschäftigte einige Tage im Ausland weilte, um einen Kunden zu beraten, an einer Sitzung teilnahm oder dort einen Weiterbildungskurs belegte. Nur wenn der Mitarbeiter einen großen Teil seiner Arbeit im Ausland verrichtete, versteuerte er bisher den entsprechenden Anteil seines Einkommens beim deutschen Fiskus. Als Richtschnur galt eine Periode von 183 Tagen, obwohl das bilaterale Abkommen zwischen Luxemburg und Deutschland keinen zeitlichen Rahmen festsetzt, strikt vorschreibt, dass außerhalb Luxemburg geleistete Arbeit in Deutschland versteuert werden muss. Insofern sind die deutschen Steuerbeamten im Recht.
Das Abkommen wurde über Jahre kulant gehandhabt. Bis das Trierer Finanzamt einem Steuerbetrug in großem Stil auf die Schliche kam, und der Betroffene vom Gericht zur Nachzahlung einer Steuerschuld von fast einer Million Euro verdonnert wurde. Seitdem wacht die Steuerbehörde, dass jeder seine Steuern in Deutschland zahlt, der dies muss. Betroffen sind Banker, Angestellte von Beraterfirmen, Berufsfahrer und Handwerker.
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