Neues Gesetz Mitte Februar

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(dpa)

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Die Justizkommission der Abgeordnetenkammer will die "fehlerhafte" Änderung des Gesetzes zum sexuellen Missbrauch von Kindern bis Mitte Februar beheben.

Die juristische Kommission des Parlamentes traf sich am Mittwoch unter der Präsidentschaft von Gilles Roth (CSV) und hatte als Gast Generalstaatsanwalt Roby Biever geladen, der den Parlamentariern unter anderem Erläuterungen zum falsch formulierten Gesetz zum gab. Ein sogenannter „Angriff auf die Schamhaftigkeit“ bei Kindern unter elf Jahren wird laut reformiertem Gesetzestext weniger scharf bestraft als dies vorher der Fall war. Dies war während eines Prozesses aufgefallen und soll jetzt schnellstens geändert werden.

Am Donnerstag soll bereits eine entsprechende Vorlage im Parlament gestimmt werden; der neue Text soll dann Mitte Februar gültig sein. Insgesamt vier Prozesse fallen unter die „irrtümliche“ Gesetzgebung. Zwei der Fälle kommen erst vor Gericht, bei einem weiteren Fall hat die Kriminalkammer sich als nicht zuständig erklärt und der vierte Fall ist jener bei dem die falsche Formulierung aufgefallen war. I

Verjährt

In dem Zusammenhang erklärte der Generalstaatsanwalt Robert Biever alle Fälle von Missbrauch an Kindern, die von Amtsträgern der katholischen Kirche ausgeübt wurden seien verjährt.

Dies motivierte den DP-Abgeordneten Xavier Bettel zu eine parlamentarischen Anfrage an den für Kultus zuständigen Minister. Bettel möchte wissen, ob dieser nicht der Meinung sei, es gebe eine moralische Verpflichtung des Bistums die Opfer zu entschädigen. Weiter fragt er wie viele Menschen von dem Missbrauch betroffen sind und wie diese entschädigt würden.

Entschädigung

Auch möchte der Abgeordnete Aufschluss über die Höhe der entsprechenden Entschädigungen. Dem Vernehmen nach, soll in Kürze ein entsprechendes Dokument vom Bistum veröffentlicht werden. Die Luxemburger Kirche würde sich an der entsprechenden Praxis in unseren Nachbarländern orientieren, heißt es.