/ Neuer Führerschein ab dem 19. Januar
Der rosafarbige Führerschein hat ausgedient und wird nun am 19. Januar durch ein neues Format ersetzt. Der alte Führerschein ist aber noch bis zum 19. Januar 2033 gültig. Der neue Schein hat Kreditkartenformat. Die Luxemburger Variante wird anders als im Ausland nicht mit einem Chip ausgestattet sein. Die Karte enthält neben Angaben zur Person (Name und Geburtsdatum) die Liste der Fahrzeuge, die der Karteninhaber fahren darf.
Wer seinen alten Schein gegen die neue Karte eintauschen will, kann dies tun, indem er ein Passfoto an den „Service de permis de conduire“ der SCNA in Kaltchesbreck Luxemburg einschickt. Der Tausch kostet 12 Euro. Doch werden sich die Interessenten in Geduld üben müssen. Vorrangig werden die Personen bedient, die die Führerscheinprüfung geschafft haben. Sie werden vorrangig bedient. Die anderen werden wohl bis Herbst warten, so Minister Wiseler bei der Präsentation des neuen Führerscheins.
Freizügigkeit für EU-Fahrer
Die 2006 verabschiedete EU-Führerschein -Richtlinie kommt am heutigen 19. Januar 2013
voll zur Anwendung, mit
der Einführung einer neuen einheitlichen Fahrerlaubnis in der gesamten Union und in Luxemburg.
Mit der neuen Fahrerlaubnis sollen nicht nur die Betrugsmöglichkeiten verringert, sondern auch eine echte Freizügigkeit für die EU-Fahrer gewährleistet und nicht zuletzt die Sicherheit auf den Straßen Europas erhöht werden.
Führerschein-Durcheinander in Europa
Denn derzeit herrscht mit den mehr als 110 verschiedenen Führerscheinmodellen mit unterschiedlichen Rechten und unterschiedlicher Gültigkeitsdauer, die noch bei über 300 Millionen Fahrern in der EU in Gebrauch sind, ein reges Durcheinander, das der Verkehrspolizei teils große Probleme aufwirft.
Zum Beispiel seien die Lichtbilder „mitunter völlig veraltet, die Klassen, für die die Fahrerlaubnis gilt, unklar und die Dokumente unter Umständen leicht zu fälschen“, erläuterte Verkehrskommissar Siim Kallas, demzufolge gefälschte Führerscheine gewissermaßen „eine Lizenz zum Töten“ seien.
Standardformat mit Sicherheitsmerkmalen
Das wird sich nach und nach ändern. Ab heute werden alle neuen europäischen Führerscheine in einem neuen Standardformat, dem einer Plastikkarte im Kreditkartenformat, ausgestellt und mit einem Lichtbild sowie einheitlichen Sicherheitsmerkmalen versehen sein. Gleichzeitig wird ein europäisches Datenaustauschsystem eingerichtet, um den Informationsaustausch zwischen nationalen Behörden zu erleichtern. Dadurch sollen Verwaltungsverfahren für Führerscheine beim Umzug von Bürgern in einen anderen Mitgliedstaat vereinfacht, aber auch Fälschungen bekämpft werden.
Außerdem ist eine regelmäßige Erneuerung der Führerscheine vorgesehen, um sicherzustellen, dass alle im Umlauf befindlichen Dokumente unter Verwendung der modernsten Sicherheitsmerkmale aktualisiert werden. Nach den neuen Vorschriften müssen die Führerscheine für Pkw- und Kraftradfahrer je nach Mitgliedstaat alle zehn bis 15 Jahre erneuert werden. Bus- und Lkw-Fahrer müssen ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre erneuern und sich zudem einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Darüber hinaus soll der neue europäische Führerschein auch die am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer besser schützen. Etwa durch die Anhebung des Mindestalters für die Ausstellung von Führerscheinen für die stärksten Krafträder von derzeit 21 auf 24 Jahre und die Einführung eines schrittweisen Zugangs zu Krafträdern für junge Fahrer.
Diese Regeln gelten nicht für bereits bestehende Führerscheine. Sie kommen jedoch bei der Erneuerung der Fahrerlaubnis zur Anwendung beziehungsweise spätestens im Jahr 2033.
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