/ Neuer Bericht zur Kölner Silvesternacht

Die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht beim Jahreswechsel 2015 auf 2016 hätten offenbar weitgehend verhindert werden können. Das geht aus dem Entwurf für den Abschlussbericht des Aufklärungsgremiums des nordrhein-westfälischen Landtags hervor, aus dem die Zeitung „Express“ (Freitagsausgabe) zitierte.
Demnach hätten die Übergriffe „zumindest weitgehend verhindert werden können, wenn schon bei den ersten Straftaten frühzeitig und entschlossen durchgegriffen worden wäre“. Für ein solches Vorgehen hätten aber der Überblick und die nötigen Kräfte gefehlt. Das Aufklärungsgremium übt dem Blatt zufolge scharfe Kritik an den Verantwortlichen.
„Grobe Fehler“
Die Einsatzplanung der Stadt Köln und der Landespolizei werde wegen mangelnder Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Vorjahren als „unzureichend“ bewertet. Die Reduzierung der angeforderten Kräfte durch das Land werden demnach als „grober Fehler“ mit „fatalen Folgen“ eingestuft. Der Bericht verweist laut „Express“ auf ein Gutachten, demzufolge es einen „fatalen Sogeffekt“ gegeben habe, „als die Tätergruppen in Köln merkten, dass die Polizei nicht eingriff“.
Angeprangert werde vom Untersuchungsausschuss auch die Öffentlichkeitsarbeit von Polizei und Politik nach den massenhaften sexuellen Übergriffen. Dabei sei von einer „falschen und irreführenden Kommunikation der Behörden“ die Rede. Das Vorgehen der Landesregierung sei „erkennbar eher auf Verteidigung als auf Aufklärung ausgerichtet“ gewesen, was zu einem „Vertrauensverlust“ geführt habe.
Berechtigte Fragen von Opfern nicht beantwortet
„Der Umgang der politischen Verantwortungsträger mit den Geschehnissen der Silvesternacht in Köln hat viele berechtigte Fragen von Opfern und Öffentlichkeit nicht erledigt, sondern mitunter vermehrt“, heißt es demnach in dem vom Ausschussvorsitzenden Peter Biesenbach (CDU) zusammengestellten Bewertungsteil. Der Abschlussbericht wurde laut „Express“ am Donnerstagnachmittag den Ausschussmitgliedern zur finalen Beratung übersandt. Anfang April soll er im Plenum des Landtags verabschiedet werden.
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