Neue Runde im Williamson-Prozess

Neue Runde im Williamson-Prozess
(AP)

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Fünfter Akt im Rechtsstreit um die Holocaust-Leugnung des umstrittenen Bischofs Richard Williamson: In Abwesenheit des Briten begann am Montag vor dem Landgericht Regensburg ein weiterer Prozess wegen Volksverhetzung.

Der Fall hatte den inzwischen emeritierten Papst Benedikt XVI. in eine der größten Krisen seines Pontifikats gestürzt. In dem Verfahren geht es um ein Anfang 2009 ausgestrahltes Interview des schwedischen Fernsehens, in dem Williamson die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden im Nationalsozialismus geleugnet hatte. Quasi zeitgleich mit Bekanntwerden der umstrittenen Äußerungen hatte Papst Benedikt die Exkommunikation Williamsons und dreier weiterer Bischöfe der traditionalistischen Piusbruderschaft aufgehoben. Dies brachte Benedikt weltweit Kritik ein.

Inzwischen schloss die Piusbruderschaft Williamson aus. Williamson war in einer ersten Prozessrunde sowohl vom Amts- als auch Landgericht Regensburg zu Geldstrafen verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers hob das Oberlandesgericht Nürnberg diese Urteile auf. In der zweiten Prozessrunde verurteilte das Amtsgericht Regensburg Williamson im Januar ein zweiteres Mal, er sollte demnach 1800 Euro Geldstrafe zahlen. Weil er auch gegen diese Entscheidung vorging, muss sich nun das Landgericht erneut mit dem Fall befassen. Am Montag sollten die schwedischen Interviewer Williamsons als Zeugen aussagen. Diese erschienen allerdings nach den Worten einer Gerichtssprecherin wie in den vorherigen Prozessen nicht vor Gericht. Bereits am zweiten Verhandlungstag, der für den 23.
September geplant ist, soll das Urteil fallen.

Williamson hält sich für unschuldig

Williamson bestreitet nicht, den Holocaust geleugnet zu haben. Er hält sich aber für unschuldig, weil er davon ausging, dass das Gespräch nur in Schweden gezeigt wird – dort darf der Holocaust straffrei geleugnet werden. Die Anwälte des Geistlichen wollen den Fall zur Not bis zur letzten Instanz verhandeln lassen, weshalb wohl bei einer erneuten Verurteilung auch mit der Entscheidung des Landgerichts kein Schluss in dem Rechtsstreit zu erwarten ist.