/ Neue Personalausweise ab 1. Juli
In den luxemburgischen Ausweisen wird ab Juli ein elektronischer Chip integriert sein. Die alten Personalausweise behalten allerdings ihre Gültigkeit bis zum vorgesehenen Datum.
Das Kreditkartenformat wird beibehalten, doch bringt der neue Ausweis auch einige Änderungen mit sich: Die Ausweiskarte wird nicht mehr von der Gemeinde, sondern vom Innenministerium ausgestellt und in Luxemburg produziert. So soll die Karte schon innerhalb von zehn Werktagen erhältlich sein. Die Prozedur zur Beantragung des neuen Personalausweises ist die gleiche wie bei einem Pass.
45 Euro
Ab August – September besteht die Möglichkeit einer „procédure accélérée“, die allerdings 45 Euro kosten wird . Damit kann man den Ausweis schon nach nur drei Werktagen erhalten.
Die eigentliche Neuheit ist aber ein Chip, auf dem die elektronische Unterschrift, ein Passfoto, die Adresse und die Sozialversicherungsnummer des Besitzers gespeichert werden.
Hohe Datenschutzstandards
Die Signatur muss man allerdings im Voraus extra beantragen. Sie ist nicht automatisch auf dem Chip enthalten. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Da auch die Adresse im Chip abgespeichert sein wird, wird man in Zukunft auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde einen neuen Ausweis beantragen müssen.
Die Prozedur zum Erhalten des neuen Personalausweises wird auch einfacher für im Ausland lebende Luxemburger werden: die Anfrage ist nun über die Botschaft oder direkt über das „Centre des technologies de l’information de l’Etat“ möglich.
Die auf dem Chip gespeicherten Daten können z.B. für Grenzkontrollen wichtig sein. Die Karte ist konform mit den Standards für Reisedokumente der internationalen Zivilluftfahrtorganisation.
Kein Fingerabdruck
Um den Datenschutz zu garantieren sollen die im Chip enthaltenen geometrischen Daten nach zwei Monaten gelöscht werden. Außerdem ist im Gegensatz zum Pass kein Fingerabdruck nötig. Der Ausweis soll den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und der Zugriff auf diese Daten wird von Verschlüsselungsmechanismen geschützt.
Wenn das System erst einmal etabliert ist, soll es anhand von anderen Anwendungen weiterentwickelt werden. Man zieht zum Beispiel in Betracht, Daten der „Santé“ in den Chip mit einzuschließen.
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