Neue Möglichkeiten für Kinder in Not

Neue Möglichkeiten für Kinder in Not

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

LUXEMBURG - Im Dezember 2008 wurde die Gesetzgebung zur Unterstützung für Kinder und Eltern in Not reformiert.

Aufgrund des Gesetzes wurde das „Office national de l’enfance“ (ONE) geschaffen, wo Familienministerin Marie-Josée Jacobs am Dienstag die neuen Maßnahmen erläuterte, auf die Eltern und deren Familienangehörige in Notsituationen zurückgreifen können.

Nach der Reform legt das Gesetz, das Kindern, jungen Erwachsenen sowie deren Familien und Umfeld das Recht gibt, einen Antrag auf psycho-soziale Unterstützung zu stellen, den Schwerpunkt auf Prävention und eine frühe Unterstützung der Betroffenen.

Die diesbezüglichen großherzoglichen Ausführungsbestimmungen datieren vom 17. August dieses Jahres und beauftragen das neu geschaffene Office national de l’enfance damit, den Familien in psycho-sozialer Not Unterstützung zu Hause zu geben, die Ambulanz-Dienste und die Institutionen, die individuelle Hilfe bieten, zu mandatieren und die Aufnahme (auch in Notsituationen) von Kindern, die in Obhut gegeben wurden, zu überwachen.

Haushalt 2012: 64,5 Millionen Euro

Die Einrichtung verfügt für das kommende Jahr über einen Haushalt von 64,5 Millionen Euro. Wie die Ministerin gestern erläuterte, sind zurzeit knapp 1.200 Kinder in Heimen und anderen Strukturen untergebracht.

Damit es nicht so weit kommt, können die Betroffenen nun frühzeitig um Hilfe bitten, und zwar telefonisch, via Mail, mit einem Formular, das im Internet zu finden ist (www.one.etat.lu) oder auf guichet.lu. Die Anfrage stellt einen ersten Kontakt dar und innerhalb einer kurzen Zeitspanne vermittelt das ONE den Antragstellern einen kompetenten Ansprechpartner oder bittet zum individuellen Gespräch.

Das Hilfsangebot wird in einem sog. „projet d’intervention“ festgehalten, das in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kindern oder deren Familie ausgearbeitet wird. Zahlreiche Angebote der Hilfe können so vermittelt werden. In der Regel soll der Betroffene aber in seinem familiären Umfeld belassen werden; nur in Ausnahmesituationen soll er in einer spezialisierten Einrichtung untergebracht werden.

Allerdings können die Kinder und Jugendlichen zeitweilig aus ihrem Umfeld genommen werden, wenn die Eltern – aus welchen Gründen auch immer – sich nicht um sie kümmern können, und dies die Kinder in Gefahr bringt.

Möglichkeiten der Hilfe

Folgende Maßnahmen können im Interesse der Betroffenen angeboten werden:

– eine sozial-erzieherische Betreuung bei sozialen und familiären Problemen,

– eine orthopädagogische Betreuung bei spezifischen erzieherischen Problemen,

– eine psychotherapeutische Betreuung durch Kinderpsychiater und Psychotherapeuten,

– eine Notaufnahme während maximal drei Monaten bei akuten psychosozialen Krisen,

– die zeitweilige Aufnahme von Kleinkindern bis drei Jahren, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, für sie zu sorgen,

– betreutes Wohnen für Jugendliche im Alter von 16 bis 27 Jahren,

– die sozial-erzieherische Betreuung in Aufnahmefamilien,

– die Betreuung in Tagesstätten oder Heimen für Betroffene mit großen psychischen Problemen,

– sozial-erzieherische Betreuung in der Familie, indem die Grundbedürfnisse vorübergehend garantiert werden, zum Beispiel im Falle eines Krankenhausaufenthaltes eines der Elternteile,

– psychische, soziale oder erzieherische Unterstützung in der Familie,

– die Weitervermittlung an geeignete Stellen bei besonderen Problemen,

– die sozial-berufliche Eingliederung in die Arbeitswelt.