Nationalitätengesetz erst ab 1. April

Nationalitätengesetz erst ab 1. April
(Pierre Matge)

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Das neue Nationalitätengesetz soll nun nicht wie geplant ab 1. Januar 2017 in Kraft treten sondern erst ab 1. April.

Geplant war eigentlich, dass das Nationalitätengesetz, das den Zugang zur Luxemburger Nationalität erleichtern soll, ab 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Nun hat aber der parlamentarische Justizausschuss sich am Mittwoch darauf geeinigt, dass das neue Gesetz erst ab 1. April 2017 gelten solle.

Grund für diese Entscheidung sind die zahlreichen Änderungsvorschläge nach dem ersten Gutachten des Staatsrats, die das Parlament noch umsetzen will. Vergangene Woche, nachdem die zuständige Kommission gut 20 der 70 Änderungen abgearbeitet hatte, war man noch davon ausgegangen, den ursprünglichen Zeitplan einhalten zu können. Die Änderungen seien eher „technischer“ denn politischer Natur, hatte Kommissionspräsidentin Viviane Loschetter dem Tageblatt gesagt.

Das neue Nationalitätengesetz soll die Einbürgerung in Luxemburg, im Gegensatz zur aktuellen Prozedur, erleichtern. So wird beispielsweise die Residenzklausel von sieben auf fünf Jahre herabgesetzt. Auch Änderungen beim Sprachniveau und den Tests gehören zu den Punkten der gesetzlichen Neuerungen des Nationalitätengesetzes.