Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den freien Personenverkehr und die Immigration vom 29. August 2009 habe es einige isolierte Fälle gegeben, in denen Bürger aus Drittstaaten falsche Identitätspapiere benutzt hätten, um sich bei einer Gemeindeverwaltung als EU-Bürger einzuschreiben.
" class="infobox_img" />Mit falschen Papieren ins Land eingereist. (dpa)
Dies schreiben Innenminister Jean-Marie Halsdorf und Immigrationsminister Nicolas Schmit in ihrer gemeinsamen Antwort auf eine parlamentarische Frage der Abgeordnetern Claudia Dall’Agnol (LSAP). Einige Immigranten seien auf diesem Weg zu echten Anmeldebescheinigungen gekommen. Die erwähnten Betrugsfälle seien bei einer Kontrolle der Kopien der besagten Dokumente durch die „Direction de l’immigration“ in Zusammenarbeit mit den Konsularabteilungen der betroffenen Länder aufgefallen. Die Kriminalpolizei habe daraufhin Ermittlungen aufgenommen.
Keine weiteren Nachforschungen
Die Abgeordnete wollte auch wissen, ob die Gemeindeverwaltungen neben der besagten Anmeldebescheinigung andere Dokumente ausstellen. Dies wurde von den Ministern verneint. Die entsprechende EU-Direktive 2004/38/CE über den freien Personenverkehr sehe dies nicht vor. Die Gemeindeverwaltung des Wohnorts des EU-Bürgers kontrolliert dessen Dokumente; erfüllt der Betroffene alle Bedingungen des Gesetzes aus dem Jahre 2008, wird ihm sofort die Anmeldebestätigung ausgehändigt. Das Gesetz sieht keine weiteren Nachforschungen der Gemeindeverwaltung bei der Abteilung für Immigration vor.
Die „Direction de l’immigration“ kontrolliert im Nachhinein die Dokumente, die ihr von den Gemeindeverwaltungen übergeben werden. Um jedoch die entsprechende EU-Direktive zu respektieren, dürfen diese Kontrollen nicht systematisch durchgeführt werden. Das „Institut national d’administration publique“ organisiere regelmäßig Fortbildungskurse für Beamte der Standes- und Bürgerämter.
Die Minister weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verantwortlichen in den Gemeinden schon bei dem geringsten Verdacht, den sie bezüglich der ihnen vorgelegten Dokumente haben, die Justizbehörde und die Polizei informieren.
De Maart

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