Mildere Strafen für Pädophile, vorerst

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LUXEMBURG – Eine Gesetzesänderung, die im Sommer 2011 vorgenommen wurde, stuft den Missbrauch eines Kindes unter 11 Jahren nicht mehr als Verbrechen, sondern lediglich als Delikt ein. Ein Fehler, gibt Justizminister Biltgen zu.

Der Strafantrag des Staatsanwalts in einen Pädophilen-Prozess am Donnerstag brachte es ans Licht. In seiner Rede erklärte der Staatsanwalt, dass ein Absatz aus dem Strafgesetzbuch verschwunden sei, der Sittlichkeitsdelikte an Kindern unter elf Jahren mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren ahnden kann. Sexuelle Handlungen an Kindern unter elf Jahren werden nicht mehr als Verbrechen, sondern als Delikt angesehen. Die Folge: Mildere Strafen für Pädophile. Durch diese Änderung könne der Angeklagte jetzt nur zu einer Haftstrafe von maximal fünf Jahren verdonnert werden, beklagte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Staunen auch beim Präsidenten der Strafkammer, Prosper Klein, der sich in einem „Le Quotidien“-Artikel fragte, wer diese Änderung angeregt hat. Es sei ein Geschenk an die Pädophilen. Jetzt, da die strafrechtliche Verfolgung der Übergriffe von Priestern abgeschlossen werden soll, werde die Gesetzgebung gelockert, wunderte sich der Richter.

Breite Konsultierung

Am Freitag reagierte dann Justizminister François Biltgen auf die Bemerkungen des Richters. Er betonte, dass der Gesetzentwurf schon am 25. Mai 2009 im Parlament deponiert worden sei, nach eingehender Beratung mit allen betroffenen Stellen, darunter das Ombudskomitee für die Rechte des Kindes (ORK) und der parlamentarischen Ausschuss, aber auch die Justizbehörden, unterstreicht Biltgen in einer Pressemitteilung. Die Richtet hätten unter anderem die Einführung eines einheitlichen Mindestalters von 14 Jahren für Sittlichkeitsverbrechen an Kindern vorgeschlagen. Das alte Gesetz sah zwei Altersgrenzen von 14 und 16 Jahren vor. Schließlich sei die Altersgrenze jedoch auf 16 Jahre festgesetzt worden.

Das Ziel: besserer Schutz der Kinder

Es sei nie der Wille des Gesetzgebers gewesen, die Strafen zu lockern, so Biltgen weiter. Indem man auch die sexuellen Übergriffe in Betracht nahm, wo keine Gewalt angewendet oder keine Drohung ausgesprochen wird, wolle man die Kinder besser schützen. Des Weiteren habe man erschwerende Umstände eingeführt, etwa Übergriffe von Familienmitgliedern oder auf behinderte Opfer zum Beispiel.

Die Verjährungspflicht beginnt erst bei der Volljährigkeit des Opfers so der Minister. Der Absatz über die härtere Gefängnisstrafe (10 anstatt 5 Jahren) bei Vergewaltigungen oder sexuellen Handlungen an Kindern unter elf Jahren sei aus Versehen aus dem Gesetz gestrichen wurden, so Biltgen. Man werde das Gesetz abändern, verspricht der Justizminister.