/ Merkel lässt Strafverfolgung zu

„Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin. Die türkische Regierung hatte nach einem „Schmähgedicht“ Böhmermanns über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan die Strafverfolgung verlangt.
Sie pochte aber zugleich auf das Grundrecht der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und forderte dies auch von der Türkei ein. „Im Rechtsstaat ist die Justiz unabhängig. … In ihm gilt die Unschuldsvermutung.“
„Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“ so Merkel. In Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz „das letzte Wort“ haben.
Am Anfang war das Schmähgedicht
Hintergrund ist ein „Schmähgedicht“ Böhmermanns über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan. Die türkische Regierung hatte in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt das Verlangen nach Strafverfolgung formuliert. Die Bundesregierung beriet in den vergangenen Tagen darüber, ob sie dieser Forderung nachkommt. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), ein Vertrauter Merkels, hatte dazu in der „Passauer Neuen Presse“ vom Freitag gesagt: „Im Fall Böhmermann sollten jetzt einfach die Gerichte entscheiden, ob die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit überschritten worden sind oder nicht. Das ist die Aufgabe der Judikative in der Gewaltenteilung.“
Der Sprecher von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) betonte hingegen am Freitag erneut, dass für das Auswärtige Amt das Strafrecht nicht das geeignete Mittel sei, um mit dem Fall umzugehen. Böhmermann hatte in seiner Satiresendung „Neo Magazin Royale“ Erdogan mit Worten unter der Gürtellinie angegriffen. Böhmermann selbst sprach von einer „Schmähkritik“.
Beleidigung ausländischer Staaten
In dem Fall geht es um den Vorwurf der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Dies kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei verleumderischer Absicht sogar mit bis zu fünf Jahren. Voraussetzung ist neben dem Strafantrag der Türkei auch die Zustimmung der Bundesregierung zu dem Verfahren. Erdogan stellte zusätzlich auch persönlich Strafanzeige wegen Beleidigung.
Merkel reist am 23. April in die Türkei. Die Kanzlerin werde gemeinsam mit EU-Ratspräsident Donald Tusk und Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans in das südtürkische Gaziantep fahren, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin.
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