Mehr Zeit und mehr Geld

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(Tageblatt/Fabrizio Pizzolante)

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Flexible Zeitregelung, mehr Geld und "Auszeit" bei der Rückzahlung des laufenden Immobilienkredits: Am Montag gibt Familienministerin Corinne Cahen neue Details zum Elternurlaub.

Die Reform des Elternurlaubs in Luxemburg wurde am Montag von Familienministerin Corinne Cahen (DP) vorgestellt. In Zukunft wird es mehr Geld pro Monat im „Congé Parental“ geben, maximal 3.200 Euro (Artikel). Dabei handelt es sich um eine Art Ersatzeinkommen. Dieses liegt wischen dem Mindestlohn (1.922,96 Euro) und 3.200 Euro pro Monat. Bisher bekamen Eltern 1.778 Euro/monatlich.

Eine wichtige Neuerung hatte Ministerin Cahen am Montag für die Eltern außerdem parat. So soll es künftig möglich sein, während des Elternurlaubs die Rückzahlungen für ein laufendes Immobiliendarlehen auszusetzen. Eine entsprechende Vereinbarung soll in Kürze mit der Bankenvereinigung ABBL unterzeichnet werden.

Bisher war einer der Kritikpunkte am „Congé Parental“, er sei nicht zeitlich flexibel genug. Das wird sich mit der neuen Reform ändern. Der erste Elternurlaub muss im Anschluss des Mutterschaftsurlaubs, zwei Monate nach der Geburt erfolgen. Der zweite Elternurlaub kann bis zum Alter von 6 Jahren des Kindes nachgeholt werden. Der Elternurlaub steht weiterhin Müttern und Vätern offen.

Flexible Zeitregelungen

Künftig werden Eltern wie bisher beim ersten Elternurlaub 6 Monate ganztags oder 12 Monate halbtags in den „Congé Parental“ gehen können. Es gibt aber auch neue zeitliche Regelungen. Diese sehen vor, 4 Monate Vollzeit oder 8 Monate halbtags für den ersten Elternurlaub vor.

Die zweite Elternzeit, die bis zu einem Alter von 6 Jahren des Kindes erfolgen kann, ist flexibler gestaltet. Eltern, die Vollzeit arbeiten, können in Absprache mit ihrem Arbeitgeber, den „Congé Parental“ zwischen Job und Kind aufteilen. Das gilt für einen Zeitraum von 20 Monaten. So können Eltern während dieser Zeit entweder einen Tag wöchentlich oder jeweils vier mal einen Monat Elternurlaub nehmen können.

Wer in Teilzeit arbeitet, kann seinen täglichen Pensum auf die Hälfte reduzieren. Der Kündigungsschutz gilt für die gesamte Elternzeit, maximal 20 Monate. Der Elternurlaub wird auch Beschäftigten mit einer Arbeitszeit unter 10 Stunden wöchentlich offenstehen. Die monatliche Entschädigung wird sich nach dem Gehalt richten.

Persönliche Lösungen

Es ist nicht möglich verschiedene Formen des Elternurlaubs miteinander zu kombinieren. Der Arbeitsplan während des „Congé Parental“ muss von Arbeitgeber und Mitarbeiter gemeinsam erarbeitet werden, sieht die Reform vor. Wie bisher, muss der Arbeitgeber einen Elternurlaub in Vollzeit erlauben.

Einen Elternurlaub in der „Halbtags“-Variante kann er hingegen ablehnen. Allerdings muss eine Alternative angeboten werden. Jeder Mitarbeiter bekommt das Recht auf ein Gespräch mit dem Chef, um eine flexible Lösung für die Elternzeit auszuarbeiten. Akzeptiert der Arbeitnehmer den Vorschlag des Arbeitgebers nicht, so behält der Mitarbeiter das Recht auf einen „Congé Parental“ in Vollzeit.

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