Mehr Kandidaten bei „concours“ zugelassen

Mehr Kandidaten bei „concours“ zugelassen
(Tageblatt/Ifinzi)

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Am Donnerstagnachmittag stellte der Bildungsminister Claude Meisch (DP) die neuen Zulassungsbedingungen des "examen-concours" für Lehrer in den Lyzeen vor.

Der Bildungsminister sah seit längerem die Notwendigkeit, die Zulassungsvoraussetzungen für den „examen-concours“ für die zukünftigen Lehrer des „enseignement secondaire“ sowie für den „enseignement secondaire technique“ zu reformieren.

Gesetzesentwurf

Ende Februar wurde ein erster Gesetzesentwurf im Parlament eingereicht. Mit diesem Gesetzesentwurf sollen die Zulassungsbedingungen für den „examen-concours“ an Spezialausbildungen und an die vielen unterschiedlichen universitären Laufbahnen der Kandidaten angepasst werden.

Des Weiteren sollen zukünftig mehr Kandidaten zum Examen zugelassen werden. Auch die Änderungen des beruflichen Werdegangs der Lehrer werden berücksichtigt werden, die aufgrund der Reform der „fonction publique“ unternommen wurden.

Die Bedingung, dass der Kandidat jedoch weiterhin ein Bachelor und ein Master Diplom haben muss, bleibt bestehen. Allerdings gibt es hier einige Lockerungen.

Lockerungen

So haben in Zukunft auch Kandidaten Zugang zum „examen-concours“, die einen Bachelor in dem Fach gemacht haben, das sie unterrichten wollen, aber einen Master im Bereich Pädagogik und Didaktik absolviert haben. Das Masterdiplom muss jedoch auch in Verbindung mit dem unterrichteten Fach stehen.

Neuerdings werden auch Kandidaten zugelassen, die nur eines der beiden Diplome, Bachelor oder Master, im zu lehrenden Fachgebiet gemacht haben. So könnte Beispielsweise ein Kandidat Germanistik im Bachelor studiert haben und ein anderes Fach im Master und könnte dennoch zum „examen-concours“ zugelassen werden.

Die Lockerungen der Zulassungsvoraussetzungen wird jedoch nicht die Kandidaten ausschließen, die noch ein Diplom besitzen, das sie vor 2010, also vor dem Bachelor-Master-System erworben haben, erklärt Meisch.