Am Donnerstag stellte die beratende Menschenrechtskommission (CCDH) ih Gutachten zum Schwangerschaftsabbruchgesetz vor. Maddy Mulheims, Gilbert Pregno und Fabienne Rossler gaben die entsprechenden Erklärungen. In ihrem Gutachten verweist die Kommission auf ihre Schlussfolgerungen zum ersten Gesetzesprojekt und wiederholt die Forderung, den Text vom Strafgesetzbuch loszulösen (Artikel 353 des „code pénal“ soll laut neuem wie altem Projekt abgeändert werden).
Zu eng definiert
Der Gesetzgeber wolle die Bedingungen definieren, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ermöglichen; diese Vorgehensweise erscheint der CCDH allerdings als zu eng und beschränkt. Eine bessere und intensivere Informationspolitik, also ein pro-aktives Vorgehen, fehle in dem Text. Sexuelle Information und Vorbeugung von heimlichen Abbrüchen seien nur ungenügend berücksichtigt.
Die Zahl der jährlichen Schwangerschaftsabbrüche belaufe sich laut Angaben des Gesundheitsministeriums auf 1.000 bis 1.200, von denen lediglich die Hälfte in Luxemburg durchgeführt würden. Die Kommission für Menschenrechte wirft in diesem Kontext die Frage auf, ob bei einer fehlenden Aufklärungspolitik und der Beibehaltung der entsprechenden Reglemente im Strafgesetzbuch die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche tatsächlich abnehmen werde.
Selbstbestimmung der Frauen
Zufrieden ist die CCDH mit der Tatsache, dass die Definition des Begriffes der Notsituation nicht mehr in dem überarbeiteten Text auftaucht. Das Gleiche gilt für die Residenzklausel, die der Gleichbehandlung von EU-Bürgern nicht entsprochen hatte.
Die Beibehaltung eines zweiten beratenden Gesprächs findet die Zustimmung der Kommission ebenso wenig wie der obligatorische Charakter der ersten Beratung.
Unter den Empfehlungen der Kommission, die am Donnerstag präsentiert wurden, wird darauf verwiesen, den Frauen soll ihr Selbstbestimmungsrecht während der gesamten Prozedur garantiert werden.
Auch die Bedürfnisse von behinderten Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, müssten garantiert sein. Schließlich verweist die CCDH auf die Notwendigkeit einer Sensibilisierung der Männer, die ein verantwortungsbewusstes Sexualverhalten an den Tag legen sollen.
De Maart

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