Die großherzoglichen Reglements sollen unter anderem die Vereinbarung vom 15. Juli 2011 zwischen der Staatsbeamten-Gewerkschaft, CGFP, und der Regierung umsetzen. Das Abkommen wurde am 27. April dieses Jahres abgeändert. Damals wurde ein Zusatzabkommen unterzeichnet, das nichts Wesentliches am Gehälterabkommen ändert, sondern nur die Umsetzung um zwei Jahre verschiebt. Dies sei aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Lage notwendig geworden, betonte damals der Minister des Öffentlichen Dienstes, François Biltgen.
Die CGFP ließ jedoch im Zusatzabkommen festschreiben, dass die Gewerkschaft die pessimistischen Finanzprognosen des Staats nicht teilt. Sollten sich die staatlichen Einnahmen besser als vorgesehen entwickeln, behalte sich die CGFP das Recht vor, das Gehälterabkommen neu zuverhandeln. Die Regierung stimmte dem zu.
Laut Zusatzabkommen soll die einmalige Prämie in Höhe von 0,9 Prozent Mitte 2014 anstatt Mitte 2012 ausbezahlt werden. Die Punktwerterhöhung um 2,2 Prozent erfolgt mit zwei Jahren Verspätung nicht am 1. Januar 2013, sondern erst am 1. Januar 2015. Keine Änderungen werden am 13. Monatsgehalt vorgenommen. Ursprünglich hatte die Regierung eine Halbierung der Jahresendzulage anvisiert. Auch die Regelung über die Gehälter während des drei-jährigen Praktikums (stage) wird erst ab 2015 angewendet. Die Anwärter erhalten dann während den zwei ersten Jahren ihres „stage“ 80 Prozent des Beamten-Gehalts. Im dritten Jahr steigt ihr Gehalt dann auf 90 Prozent. Schließlich tritt das Bewertungssystem der Beamten ebenfalls erst ab 2014 in Kraft.
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können