Mehr Förderung für Junglandwirte

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Eine komplette Sitzung reservierten sich die Abgeordneten am Donnerstag zur Debatte des neues Agrargesetzes.

Es gilt rückwirkend für die Periode von 2014 bis Ende 2019. Rund 310 Millionen Euro stehen für diese Zeitspanne an Subventionen zur Verfügung. Kritik gab es vor allem von der CSV, dies u.a. weil die Subventionen teilweise gedeckelt sind.

Der Sektor

Die landwirtschaftliche Fläche betrug 2014 rund 131.077 ha, davon etwas über 50 Prozent Grün/Weideland.
Im gleichen Jahr 2014 wurden 2.040 Betriebe (davon 1.898 Familienbetriebe) gelistet.
Die durchschnittliche Betriebsgröße lag bei 64,2 ha.
518 Milchbetriebe mit 46.000 Tieren.
In den Viehbetrieben standen 87.000 Schweine und 198.000 Rinder und Kälber.
Die Bioproduktion machte drei Prozent aus (87 Betriebe).
Die Landwirtschaft stellte 2013 laut Statec 0,7 Prozent des BIP.

Das Gesetz wurde am Ende mit 32 Stimmen von DP, LSAP und „déi gréng“ angenommen. CSV und ADR enthielten sich, „déi Lénk“ stimmte dagegen.

Gezielte Unterstützung

„Es geht darum, gezielt Jungbauern bei Betriebsgründungen und -übernahmen zu unterstützen“, betonte gleich eingangs seiner Rede Berichterstatter Gusty Graas (DP).

Der Schwerpunkt liege bei den Familienbetrieben. Man wolle keine Agro-Industrie in Luxemburg.

Der Fördersatz für die Infrastruktur wird auf 40 Prozent fixiert, Maschinen werden mit bis zu 20 Prozent unterstützt. Das sind jeweils 5% weniger als im letzen Agrargesetz. Wobei je nach Art der Investition bestimmte Obergrenzen gelten. Zudem übernimmt das Ministerium 65 Prozent der – recht teuren – Ernteausfall-Versicherungen.

Für Jungbauern (zwischen 23 und 40 Jahren) gelten um 15 Prozent höhere Sätze. Betriebsneugründungen werden zudem mit einer einmaligen Prämie von 70.000 Euro begleitet. Voraussetzung sind aber der Nachweis der notwendigen Kompetenzen und ein Betriebsentwicklungskonzept. Hinzu kommen spezifische Subventionen für besonders innovative Projekte und solche mit besonderem Gewässer- oder Naturschutzcharakter.

Die Beihilfen im Zusammenhang mit der Förderung des ländlichen Raums bleiben weitgehend unverändert. Das Gesetz sieht – vor dem Hintergrund des dramatischen Preisverfalls im Milchsektor – auch Sanktionen für Molkereien vor, die beim Milchankauf kleine Betriebe diskriminieren. Bis Ende 2019 stehen über das Agrargesetz insgesamt 310 Millionen Euro zur Verfügung, davon rund 35 Prozent als Co-Finanzierung der EU.

Heftige Kritik

Heftige Kritik kam von Martine Hansen (CSV). Die Landwirtschaft befinde sich in einem Strukturwandel und auch die Familienbetriebe würden immer größer.

Die teilweise Deckelung der Subventionen sei ein Fehler. Sie behindere die Betriebe. Nicht einverstanden ist die CSV auch mit der gezielten Förderung des Biolandbaus. „Wir wollen beides“, so Hansen. Auch Teilumstellungen auf Bio müssten möglich sein. Parteikollegin Octavie Modert bedauerte, dass die Ausführungsreglemente zum großen Teil noch immer fehlen, das Gesetz mithin nicht anwendbar sei. Die CSV enthielt sich beim Votum.

Hansen mit ihren Ideen werde wohl nächste EU-Agrarkommissarin, stichelte Edy Mertens (DP). Es sei falsch, zu behaupten, diese Regierung desolidarisiere sich von der Landwirtschaft. Richtig sei, dass mit dem neuen Agrargesetz erstmals eine gezielte Förderung erfolge und man Schluss mache mit dem Gießkannenprinzip.

Der Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg und dem nachhaltigen, umweltschonenden Wirtschaften sei nicht die Subventionierung, sondern die Beratung der Landwirte, zeigte sich Gérard Anzia („déi gréng“) überzeugt. Zentrales Element sei dabei, in Luxemburg einen deutlichen Mehrwert zu schaffen.

Biolandwirtschaft sei eine wichtige „Piste“ und mit aktuell 3,5 Prozent bestehe da noch viel Potenzial. Ohne die Landwirtschaft sei auch kein Naturschutz möglich, so Anzia. Vor allem die Biolandwirtschaft sei der Schlüssel zu mehr Umweltschutz, legte Landwirtschaftsminister Fernand Etgen nach. Deshalb werde dieser Bereich besonders stärker unterstützt.