Der Verfassungsrat in Paris befand einen von Marine Le Pen bemängelten Gesetzestext für zulässig. Dieser schreibt vor, dass die für eine Präsidentschaftskandidatur benötigte Unterstützerliste öffentlich gemacht werden muss. Mindestens 500 Mandatsträger müssen dort unterzeichnen. Derzeit hat Le Pen 430 Befürworter. Bis Mitte März hat sie Zeit noch Zeit, die restlichen 70 Unterschriften zu sammeln. Wegen der Veröffentlichungspflicht der Namen könnten jedoch Mandatsträger die Unterstützung verweigern. Das würde das Aus für ihren Wahlkampf bedeuten.
Neuesten Umfrageergebnissen zufolge würde Le Pen auf dem dritten Platz hinter Präsident Nicolas Sarkozy und dem derzeitigen Favoriten François Hollande landen. 16 Prozent der Bürger würden für sie votieren. Die Wahlen finden im April statt.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können