Zugunglück in Zoufftgen: Berufungsprozesses erneut verschoben

Zugunglück in Zoufftgen: Berufungsprozesses erneut verschoben

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Am Montagnachmittag sollte nach einer über einjährigen Pause, der Berufungsprozess um das Zugunglück von Zoufftgen wieder beginnen. Da jedoch einer der Amwälte krank ist, wurde der Termin wieder verschoben.

Am 11. Oktober 2006 stießen  in der Nähe der luxemburgisch-französischen Grenze ein Personenzug der CFL und ein Güterzug der SNCF (Société française des chemins de fer) zusammen. Bei dem Unfall starben sechs Menschen und  16 wurden schwer verletzt.

Vier  Bahnmitarbeiter (zwei Fahrdienstleiter, ein Weichensteller und ein Zugansager des Stellwerks)  mussten sich vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung und unfreiwilliger Körperverletzung verantworten. Es wurde ihnen vorgeworfen, das Gleis für den Zug freigegeben zu haben obwohl ein anderer Zug auf ihm unterwegs war.

Prozessbeginn

Der Prozess begann im Dezember 2008. Anfang 2009 wurden sie in erster Instanz zu Gefängnis (zwischen vier Jahren und sechs Monaten)  sowie hohen Geldstrafen verurteilt. Jedoch legten drei der vier Verurteilten Berufung gegen das Urteil ein. 

Im September 2009 begann der Berufungsprozess beginnen. Aber ein Antrag der Verteidigung hatte als Folge, dass das Berufungsgericht den Prozess aussetzte und das Dossier an das Verwaltungsgericht weiterleitete. Es ging um die Frage der Gleichheit vor Gericht, die in der Verfassung verankert ist.

Verfassungswidrig?

Die Verteidigung warf die Frage auf, ob das Gesetz, auf das sich die Richter in erster Instanz stützten um die vier Männer zu verurteilen verfassungskonform sei. Es besage, nämlich, dass Eisenbahner strenger bestraft werden können als  andere Menschen (die zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursacht haben).

Das Verfassungsgericht fällte  sein Urteil am 19. März 2010. Es entschied, dass das Verdikt aus erster Instanz konform zum Grundgesetz sei. Nach dieser Entscheidung konnte der Berufungsprozess weitergehen. Das Verfahren sollte am Montagnachmittag wieder aufgenommen werden. Einer der Anwälte der Verteidiger ist jedoch krank, sodass der Prozess auf ein späteres Datum verschoben wurde.

rh