Zu viele Rechte für ausländische Bürgermeister?

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Bürgermeister Italiener, Gemeindesekretär? Der Staatsrat beanstandet eine mögliche Zweitdeutigkeit über die zukünftige Rolle ausländischer Bürgermeister und Schöffen bei der Ausübung der nationalen Souveränität.

Personen aus anderen EU-Staaten und aus Drittstaaten dürfen in Luxemburg  an den Gemeinderatswahlen, die alle fünf Jahre stattfinden, teilnehmen. In Zukunft dürfen auch Nicht-Luxemburger  Schöffe und Bürgermeister werden. Einzelheiten, u.a. über die Staatszugehörigkeit von hohen Gemeindebeamten werden in einem großherzoglichen Reglement geregelt, das nun vom Staatsrat begutachtet wurde.

Darin fordert die Hohe Körperschaft, dass die  Gemeindebeamten  Luxemburgisch, Deutsch, Französisch beherrschen müssen. Die Gemeindebeamten sollten den  Staatsbeamten gleichgestellt werden. Der Staatsrat betont aber, dass die Posten des Gemeindesekretärs, des Gemeindekassierers oder des Försters jedoch in Händen von Luxemburgern bleiben sollten. Die Weigerung, diese Posten an Ausländer zu übertragen, sei kein Verstoß gegen geltendes EU-Recht, unterstrecht der „Weisenrat“.

Widerspruch

Das passive Wahlrecht für ausländische Mitbürger stelle im Prinzip kein Problem dar, erklärte der Staatsrat weiter. Er verweist jedoch darauf, dass ausländische Bürgermeister oder Schöffen das Recht haben, die Hilfe der Staatsmacht, sprich Polizei und Armee, zu beantragen. Auf diese Weise würden sie direkt an der Ausübung der nationalen Souveränität teilnehmen, obwohl sie keine Luxemburger seien.

Des Weiteren sieht der Text vor, die Zugangsbedingungen der Lehrbeauftragten im kommunalen Musikunterricht festzulegen. Hier sind EU-Bürger mit Luxemburger gleichgestellt.  Die Einstellungskriterien sollen dieselben sein, wie bei den Gemeindebeamten. Unter anderem wird eine ausreichende Kenntnis der drei Verwaltungssprachen vorausgesetzt.
 
rh