Wer krank ist, muss zuhause bleiben

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Wer in Luxemburg krankgeschrieben ist, darf in jedem Fall die ersten fünf Tage nicht mehr vor die Haustür. Die Gesundheitskasse CNS änderte ihre Statuten ab.

Wie die CNS in einer amtlichen Mitteilung am Dienstag bekannt gab, wurden ihre Statuten in Sachen Krankenkontrolle geändert. Die Neuregelungen schreiben vor, dass ab dem 1. Oktober Arbeitnehmern im Krankheitsfall in den ersten fünf Tagen einer Arbeitsunfähigkeit der Ausgang untersagt ist. Auch wenn auf dem Krankenschein Gegenteiliges vom Arzt vermerkt wurde. Ab dem sechsten Krankheitstag dann dürfen die betroffenen Arbeitnehmer ihre Wohnung zwischen 10:00 und 12:00 sowie zwischen 14:00 und 18:00 Uhr verlassen.

No sport

Weiter dürfen Personen deren Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde, keiner sportlichen Betätigung nachgehen (außer auf ärztliche Anweisung) beziehungsweise keine Aktivität ausüben, die nicht mit ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist. Verboten ist ab dem ersten Krankheitstag fortan auch der Besuch einer Schankwirtschaft oder eines Restaurants. Einzige Ausnahme zu diesem Verbot: wenn die Krankenkasse im Vorfeld informiert wurde, darf der Kranke zum Essen eine Gaststätte besuchen.

Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer muss denn auch der CNS seinen Aufenthaltsortes während des Krankenurlaubs melden. Unabdingbare Ausgänge (für zum Beispiel eine Arzt besuch) sind jederzeit erlaubt, müssen im Falle einer amtlichen Kontrolle aber schriftlich belegt werden.
Mehr Informationen unter www.cns.lu.

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