/ Welche Rechte haben Fluggäste?
Die Europäische Kommission hat seit 2004 die Rechte von Flugreisenden kontinuierlich gestärkt. Doch wie man sich verhalten soll, wenn Flüge annulliert werden oder das Gepäck beschädigt oder gar nicht am Reiseziel ankommt, wissen nur die Wenigsten. Auch was es mit dem Begriff „Nichtbeförderung“ auf sich hat, dürfte nicht jedermann ein geläufiger Begriff sein. Gemeint ist der Fall, bei dem man einen Flug zwar gebucht hat, jedoch nicht mit der Maschine mitfliegt, weil zu viele Tickets für eine begrenzte Sitzplatzzahl verkauft wurden, das sogenannte Overbooking. Der Ärger ist riesengroß, wenn es nicht genügend Passagiere gibt, die auf eine andere Maschine freiwillig umbuchen und man selbst notgedrungen in der Flughafen-Wartehalle sitzen bleibt.
In solchen Fällen, können Reisende ihre Rechte gegenüber den Airlines durchsetzten. Der Flug muss in der EU starten und landen, oder bei einem Flug aus einem Nicht-EU-Land, muss es sich um eine Airline handeln, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat. Diese Bedingungen gelten übrigens auch bei sogenannten „Billig-Airlines“, so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Genau wie bei Flugannullierungen haben Fluggäste auch bei Nichtbeförderung Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises, Betreuung durch die Fluggesellschaft oder Übernachtung im Hotel auf deren Kosten. Allerdings gibt es im Fall einer Annulierung eine Entschädigung von der Fluggesellschaft nur, wenn sie ihre Kunden nicht mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn von den Veränderungen informiert hat. Kein Geld für die Fluggäste gibt es auch nicht, wenn die Annulierung des Fluges auf „höhere Gewalt“ zurück zu führen ist.
Entschädigungen
Bei Flugverspätungen sind Entschädigungen nicht automatisch für Betroffene vorgesehen. Ausschlaggebende Faktoren hierbei sind neben der Entfernung des Reiseziels auch die Wartezeit. Bei Flügen bis 1.500 Kilometern spricht man von Verspätung erst nach zwei Stunden Warten; bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern erst ab drei Stunden Verzug und bei Flügen ab 3.500 Kilometern erst ab vier Stunden Rückstand.
„Zahlreiche Beschwerden im Zusammenhang mit Reisen, die im Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg eingehen, zeigen, dass Informationsbedarf besteht“ heißt es am Mittwoch in einer Mitteilung. Die Kampagne „Ihre Rechte im Gepäck, Europa bietet kostenfreie Unterstützung und Beratung“ findet in Luxemburg von 8.30 Uhr bis 16 Uhr auf dem Luxairport statt.
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