ProzessWegen Stalkings angeklagt: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe

Prozess / Wegen Stalkings angeklagt: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe
Das Gerichtsviertel in Luxemburg  Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Weil sie ihrem Ex-Partner und seiner neuen Freundin massiv nachgestellt haben soll, muss sich eine 48 Jahre alte Frau nun vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten. Am Anfang soll es die große Liebe gewesen sein – gefolgt von Eifersucht, Psychoterror und schließlich Stalking. Schlussendlich soll auch seine neue Lebensgefährtin verfolgt und psychisch drangsaliert worden sein.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen April und Oktober 2017 wiederholt und in größerem Umfang Schriftstücke an ihren ehemaligen Partner geschickt und ihn mit einer Unzahl an E-Mails belästigt zu haben. Die Eltern seiner neuen Partnerin sollen ebenfalls einen Brief von ihr erhalten haben. In diesem soll die 48-Jährige behauptet haben, dass ihr Ex-Partner sie geschwängert habe. Auch an die Arbeitskollegen des Mannes soll sie sich gewendet haben: So sollen diese gar ein Nacktbild von ihm erhalten haben.

Vor Gericht legte die Angeklagte am Montag ein Geständnis ab. Sie wies allerdings einige Vorwürfe zurück. Ihr Ex-Partner habe sich vieles nur ausgedacht, so die Frau vor Gericht. Laut Staatsanwaltschaft sei der Mann häufig Ziel von Onlinemissbrauch geworden. Fotos von ihm, die man als „moralisch fragwürdig“ oder „als sehr explizit“ bezeichnen könnte, sollen auf Facebook gepostet worden sein.

Das bestreitet die Verteidigung vehement ab. „Den Här huet mat hir gespillt“, meinte die Verteidigerin. So soll nicht die Angeklagte das Problem gewesen sein, sondern der Kläger selbst: Dieser habe nach der Trennung, die er selbst in die Wege leitete, einfach nicht von seiner Ex-Partnerin loslassen können. Aus diesem Grund habe er wieder Nähe zu ihr gesucht, um sich auch künftig einen Platz in ihrem Leben zu sichern und weiterhin über sie verfügen zu können. Er soll sehr sanfte und unauffällige Methoden benutzt haben, um ihre Mandantin milde zu stimmen.

Die Verteidigerin beantragte eine „suspension du prononcé“. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte indes eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten sowie eine Geldstrafe. Das Urteil wird am 22. November gesprochen.