/ Wegen Drogenkonsums entlassen

Der Chef hatte im September 2012 Verdacht geschöpft, nachdem er eine Tüte mit einer illegalen Droge gefunden hatte. Er ließ die gesamte Belegschaft einem Drogentest unterziehen. Das Ergebnis: in acht Urinproben wurden Spuren eines illegalen Rauschmittels gefunden. Die acht Beschäftigte wurden wegen groben Vergehens fristlos entlassen. Bei der Firma handelt es sich um eine Unternehmensgruppe im metallverarbeitenden Bereich im Süden des Landes.
Urinproben sind nicht immer zuverlässig. (Foto: dpa)
Die Sache ist nun vor Gericht anhängig. Tatsächlich hat das Unternehmen die Drogentests ohne Zustimmung und in Abwesenheit des Arbeitsmediziners durchführen lassen. Das genannte Beispiel sei kein Einzelfall in der Luxemburger Arbeitswelt, sagte uns am Mittwoch Marco Casagrande vom OGBL. So war in der Vergangenheit Beschäftigten in der Stahlindustrie der Konsum von Cannabis nachgewiesen worden.
Der Konsum von Drogen an der Arbeitsstelle sei nicht zulässig, meint der OGBL, nur müsste das keinesfalls zu Entlassung des Betroffenen führen. Vielmehr müssten die für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständigen Behörden eingeschaltet werden. So denkt man auch im Gesundheitsministerium. Ein Drogentest müsste dazu beitragen, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.
Anleitung
Wie sich die Verantwortlichen eines Betriebes verhalten sollen, wenn sie vermuten, dass Beschäftigte illegale Drogen konsumieren, war bisher unklar. Nun hat das Gesundheitsministerium eine entsprechende Handlungsanleitung veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem, dass systematische Drogentests in einem Unternehmen verboten sind. Sollten jedoch Urintests durchgeführt werden, bedürfe es der Zustimmung der betroffenen Personen und sie müssten von einem Arzt interpretiert werden. Sollte die Person sich einem Test verweigern, kann der Arbeitsmediziner sie als nicht geeignet für einen bestimmten Arbeitsposten erklären.
Das Gesundheitsministerium verweist darauf, dass Urintests auf Drogen nicht immer zuverlässig sind. Die Fehlerquote liege zwischen 11 und 16 Prozent. Fehler seien hauptsächlich auf die Einnahme anderer Substanzen wie Arzneimittel zurückzuführen.
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