/ Weder Verleumdung noch Diffamierung

(Editpress(Hmontaigu)
Die Staatsanwaltschaft aus Deutschland ermittelte damals wegen Betrugs gegen zwei Vermittler von Subfranchise-Lizenzen. Flying Wings SA aus Luxemburg und Wings of Germany werden verdächtigt, mehreren „Hooters“-Betreibern zu Unrecht Unterlizenzen verkauft zu haben.
Der Luxemburger Anwalt Roy Reding und ein deutscher Unternehmer sollen in die Affäre verwickelt sein. Beide stehen hinter dem Unternehmen Flying Wings SA in Luxemburg und der Firma Wings of Germany. Sie betrieben das Franchise-Geschäft von Hooters für große Teile von Deutschland. Roy Reding hatte aber vor der Luxemburger Staatsanwaltschaft eine Klage gegen drei deutsche Investoren der Hooters-Restaurants wegen Diffamierung und Verleumdung eingereicht. Er behauptete, die oben genannten Vorwürfe würden nicht stimmen.
Urteil aus erster Instanz bestätigt
In erster Instanz erklärten die Richter in Luxemburg die Anklage wegen Diffamierung und Verleumdung für unzulässig. Der ADR-Abgeordnete aber legte Berufung ein. Seine Verteidigerin forderte, dass die Angelegenheit vor das Strafgericht verwiesen werden müsste. In erster Instanz hatte die Rechtsanwältin von Reding einen Schadenersatz von 250.000 Euro beantragt. Der Rechtsanwalt der drei deutschen Investoren aber forderte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz.
Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft war anlässlich der Verhandlung der Meinung, dass die Berufung von Roy Reding weder begründet noch zulässig sei. Und genau so fiel am Mittwoch das Urteil aus. Somit wird es nicht zu einem Strafprozess kommen.
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