/ Wahlrecht ab 16? Ja!
Die Luxemburger Jugendkonferenz CGJL hat sich am Mittwoch für das Herabsetzen des aktiven Wahlalters von derzeit 18 auf 16 Jahre ausgesprochen. Das Thema ist eine der drei Fragen beim Referendum am 7. Juni. Den Jugendlichen soll, so der Wunsch der Regierungskoalition, das fakultative Wahlrecht eingeräumt werden. Zur Wahl muss dann der Jugendliche gehen, der sich auf einer Wahlliste eingetragen hat. Wer kein Interesse hat, braucht auch weiterhin nicht an den Wahlen teilzunehmen.
Obwohl der Dachverband der Luxemburger Jugendorganisationen Mitglied der Plattform der Mitgration und Integration ist, die sich für das Einwohnerwahlrecht ausspricht, will sich die CGJL nicht zum Wahlrecht für Nicht-Luxemburger äußern. Das soll den einzelnen Mitgliedsorganisationen überlassen bleiben, hieß es am Mittwoch. Der CGJL gehören politische Jugendorganisationen, Gewerkschaftsjugenden, Pfadfinderbewegungen, soziokulturelle und Freizeitorganisationen an.
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