Vom Nutzen der Rauchmelder

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Ab dem 1. Juli müssen alle Woihnungen in Rheinland-Pfalz mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Bei einer Nichtbeachtung dieser Regel könnte die Versicherung nicht für die entstandenen Schäden aufkommen.

Jährlich sterben weltweit tausende Menschen bei Bränden in ihren Wohnungen. 90 Prozent von Ihnen sterben jedoch nicht durch Verbrennungen, sondern ersticken an den giftigen Brandgasen. Einen guten Schutz bieten Feuermelder. In Luxemburg sind Feuerwehr-Angaben zufolge nur etwa 10 Prozent der Wohungen mit Rauchmeldern ausgerüstet. Es besteht keine gesetzliche Installationspflicht für Rauchmelder, außer in öffentlichen Einrichtungen wie Kinderheimen, Kindertagesstätten, Sporthallen usw. Die Installation von Meldern kann jedoch im kommunalen Bautenreglement eingeschrieben werden.

Anders bei unseren deutschen Nachbarn. In Rheinland-Pfalz schreibt eine neue Verordnung genau vor, wo die Rauchmelder angebracht werden müssen. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure zum Beispiel müssen ab 12. Juli mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. Auch alle etwaigen Fluchtwege (Flure, Treppenhäuser …) müssen mit Brandmeldern ausgerüstet sein. Besonders Räume wo sich selten Personen aufhalten, wo aber ein hohes Brandrisiko besteht (Dachboden, Keller) sollen mit Feuermeldern ausgerüstet sein.

Spezielle Feuermelder

In einigen Räumen kommt es regelmässig zu einer normalen Rauch- und Wasserdampfentwicklung (Küche, Bad). Um Fehlalarme zu vermeiden, sind optische Rauchmelder für diese Räume ungeeignet. Um trotzdem einen perfekten Schutz zu garantieren, gibt es für diese Räume spezielle Melder, welche z.B. auf Wärme oder auf Gas reagieren.

Wer keine Geräte anbringt, risikiert im Schadensfall großen Ärger mit seiner Versicherungsgesellschaft, meldete am Dienstag der „Trierische Volksfreund“. Die Änderung geht auf Vorgaben der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz zurück, heißt es weiter. Seit 2003 sind Rauchmelder Pflicht in allen Neubauten. Für alle anderen Wohungen wurde eine fünfjährige Übergangsfrist eingeführt. Sie endet im Juli 2012. Die Regelung schreibt vor, dass im Prinzip die Eigentümer der Wohnung für das Anbringen der Rauchmelder verantwortlich sind. Wer ddas Gesetz nicht respektiert, muss im Brandfall damit rechnen, dass die Versicherung gar nicht oder nur teilweise für entstandene Schäden aufkommt.

Rauchmelder werden in der Regel an der Decke in der Mitte des Raumes befestigt. Bei schiefen Decken sollte man sie am höchsten Punkt festmachen. Bei grö?eren Räumen sollten mehrere Rauchmelder verteilt werden. Die Brandmelder werden im Regelfall mit Schrauben oder einem Magneten. Aber warum an der Deche? Weil der Rauch eines Feueres nach oben zieht. Die Auswahl an Feuermeldern ist groß. Es gibt Geräte, die mit Batterien funktionieren, aber auch Melder die an die allgemeine Stromversorgung angeschlossen werden. Sie müssen die Vorgaben der europäischen Norm Din EN 14604 erfüllen und eine CE-Kennzeichnung haben, erinnern die Behörden.

In vielen Ländern (Niederlande, Schweden, Frankreich, Belgien, Schweiz, Österriech …) besteht nocht keinen Rauchmelder-Pflicht. Die Norweger müssen seit 1990 jedoch in jedem privaten Haushalt Rauchmelder installiert werden, in Großbritannien sind die Melder auch in Wohnungen seit 1992 Pflicht. Auch in den USA haben mehr als 40 Bundesstaaten eine „Feuermelder-Pflicht“ eingeführt. Und Deutschland ist dabei die obligatorische Anbringeung von Rauchmeldern zu verallgemeinern.