Vier Jahre Haft für Hauptverdächtigen gefordert

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Mit dem Vortrag der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurden am Freitag die Anhörungen im Prozess der im Jahre 1998 in der damaligen Klinik Ste Elisabeth stattgefundenen Gelbsucht-Infektionen vor der von Paule Mersch präsidierten siebten Kammer des Zuchtpolizeigerichts abgeschlossen. Carlo Kass

Luxemburg – Eingangs ihres Plädoyers ging die Substitutin auf die eingereichten Forderungen auf Nichtzuständigkeit oder auf Annullierung wegen unangemessener Verfahrensfrist ein, denen sie keinen Bestand bescheinigte. Der Prozess sei in ihren Augen gerecht geführt worden.
Auch die ziemlich spät vorgetragenen Vorwürfe, die Polizei habe ihre Arbeit nicht ordentlich verrichtet, konnte sie wegen dem Mangel an Unterstützung seitens der Direktion nicht gelten lassen., wie sie überhaupt den Mangel an Interesse der Verantwortlichen der Klinik an einer schnellen Aufklärung bei den doch besorgniserregenden Verdachtsmomenten feststellte.
Auch der Weg des Virus sei etabliert, sowie es ebenfalls Geständnisse des Hauptverdächtigen gibt, in denen er den Bezug und die Einnahme von Morphiumderivaten bestätigte.
Er wurde zu diesen Fakten am 18. Januar 1998, also vier Monate vor den Infektionen, von der Direktion einberufen und gab seinen Fehler zu.
Spätestens am 16. Februar, als er vom Narkosearzt B. im Operationszimmer der Spritzenmanipulation überführt wurde, hätte also einer Entfernung nichts mehr im Weg gestanden.
Doch müsse man sich fragen, ob zu diesem Zeitpunkt überhaupt ein Pilot, geschweige denn ein Kapitän an Bord der Klinik Ste Elisabeth war, denn auch nach strengeren Regeln im Umgang mit den Narkotika, gab es weitere Unregelmäßigkeiten bei dem Hauptverdächtigen, der bei seinen Operationen anormal hohe Dosen an Narkotika vorbereitete und nachher bei der Entsorgung die neuen Kontrollen zu umgehen wusste.

Insgesamt 68 Monate Haft gefordert

Auch die von ihm vorgetragene Version einer Handverletzung, bei der es sich um eine wochenlange offene und blutende Wunde hätte handeln müssen, ließ die Substitutin nicht gelten und forderte vier Jahre Haft für den Hauptangeklagten, bei der sie sich einer teilweisen Bewährung nicht widersetzte.
An die Adresse der beiden mitangeklagten Narkoseärzte ging der Vorwurf, sie hätten die Narkoseprotokolle, in denen sie später Anomalien entdeckt hätten, schon damals genauer prüfen müssen, was ihnen die Forderung einer Geldstrafe einbringt
Keine Gnade fanden auch der Orthopäde und der Internist, die laut Staatsanwaltschaft ihrer Informationspflicht nicht nachkamen und damit die Genesungschancen der erst im Februar 1999 informierten Patientin damit aufs Spiel setzten. Auch ihnen droht eine Geldstrafe.
Als die Substitutin dann die Verantwortlichkeit der Direktion und des Verwaltungsrates zusammenschlug, hätte man davon ausgehen können, dass sich hier eine kollektive Schuld- oder Unschuldzuweisung anbahne.
Doch war es lediglich die Vorbereitung der These, dass niemand über eine individuelle Entscheidungsmacht verfügte, alle Schritte gemeinsam getroffen wurden und einer sich auf den anderen verlassen habe, was die Umsetzung anbelangt.
Die Argumentation einer Weisungsbefugnis von oben nach unten wurde also von der Staatsanwaltschaft abgelehnt, wie aber auch die von der Direktion argumentierte Kontrollfunktion der Narkoseärzte nicht berücksichtigt wurde.
Die Direktion habe in allen Punkten versagt und der Verwaltungsrat habe seiner Aufsichtspflicht nicht Genüge getan, so in etwa die Zusammenfassung der Substitutin, die für den Urologen und medizinischen Direktor J. G. und die „directrice des soins“ C. M. jeweils sechs Monate sowie für die Generaldirektorin, Schwester M. E., und die administrative Direktorin V. S. jeweils vier Monate Haft forderte. Alle anderen Mitglieder der Chefetage kommen mit der Forderung einer Geldstrafe davon.
Die mit Spannung erwartete Urteilsverkündung ist auf den kommenden 15. Juli anberaumt.