/ Viel Ärger, viele Fragen, wenig Klarheit

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Die Kritik von Gilles Roth (CSV) mag man da noch parteipolitisch sehen. Dass sich mit Max Hahn und Gusty Graas gleich zwei DP-Abgeordnete mit kritischen Dringlichkeitsanfragen meldeten, lässt allerdings aufhorchen. Rund 290 Briefe an Mieter von Dienstwohnungen gingen in den vergangenen Tagen raus, bestätigte Polizeiminister Etienne Schneider (LSAP). Die neuen Preise liegen teilweise erheblich über dem, was derzeit an Miete anfällt.
Die Preise von Dienstwohnungen wurden 1982 per „circulaire“ festgelegt und seither nicht mehr angepasst. In den meisten Fällen liegen sie unter oder um die 100 EUR/Monat. Für Dienstwohnungen gilt laut einem Gesetz von 1963 zudem, dass die Miete maximal 20 Prozent des Einkommens betragen darf.
Für einen „Brigadier“ mit einem Gehalt von 3.490 Euro sind demnach bis zu 698 Euro möglich. Ein Inspektor mit dem Endgehalt von 7.716 Euro „darf“ laut diesem Gesetz nur maximal 1.543 Euro an Miete zahlen.
Die in den Briefen an die 290 Polizisten erwähnten Preise wurde aufgrund der ortsüblichen Mieten und der Zahlen des „Observatoire de l’habitation“ berechnet, erklärt Etienne Schneider.
Konform zum geltenden Mietgesetz
Macht dieser neue Preis mehr als 20 Prozent des Einkommens aus, kann der bedienstete Mieter eine Reduzierung auf diesen Satz beantragen.
Die Frage, von Gilles Roth, ob Preise wie etwa 1.000 Euro für 72 m2 in Schengen konform zu dem geltenden Mietgesetz sind, das eine Obergrenze von 5 Prozent des Invest als maximal zulässige Miete festschreibt, blieb am Donnerstag unbeantwortet.
Eher vage war die Antwort auf die Frage, wie es denn mit dem Energiepass aussehe. Seiner Ansicht nach sei ein solcher nicht notwendig, weil es sich ja nicht um einen neuen Mietvertrag, sondern nur um eine Anpassung des Mietpreises handele, so Schneider, der gestern unter der Aufsicht von Finanzminister Pierre Gramegna (DP) sprach, der selbst das Wort nicht ergriff, obwohl die Fragen auch an ihn direkt gerichtet waren.
Und es dürften nicht die letzten Fragen in diesem Dossier gewesen sein. Mietpreiserhöhungen bei Wohnungen sind laut Gesetz nur sehr restriktiv möglich. Bei Anpassungen von einigen hundert Euro dürften klagende Polizisten wohl demnächst bei den kommunalen Mietkommissionen Schlange stehen.
Der eine oder andere dürfte wohl auch den Weg über die Justiz einschlagen. Zudem bleibt die Frage, ob nicht Änderungskündigungen mit einem neuen Vertrag notwendig wären. Wobei dann doch ein Energiepass notwendig wäre.
Und wenn die Wohnung keine Dienstwohnung mehr ist, wieso gilt dann noch die 20-Prozent-Klausel …?
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