Vergewaltigung und Schläge

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Vor dem Bezirksgericht Luxemburg, wurde am Dientag ein Prozess verhandelt, bei dem sich ein 28-jähriger Mann wegen mehrfacher Vergewaltigung und brutaler Körperverletzung verantworten muss.

Am 29. Mai 2012 soll der Beschuldigte eine heute 27-jährige in seinem Wagen auf brutalste Art und Weise vergewaltigt, geschlagen und stranguliert haben. Zwei Tage vorher soll es laut Anklageschrift zu einer weiteren Vergewaltigung gekommen sein. Das Opfer war damals minderjährig. Der Beschuldigte selbst stritt beide Taten ab, gestand aber mit beiden Frauen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Er erklärte zu Beginn der Sitzung am Dienstag, dass er die Frauen nie geschlagen habe. Zudem hatten, laut dem Angeklagten, die Frauen und er damals große Mengen an Alkohol getrunken. Was die Vergewaltigung der minderjährigen Frau angeht, erklärte der Angeklagte, dass er nicht gewusst habe, dass die Frau minderjährig war.

Der Ermittler erzählte aber eine andere Geschichte. Das 27-jährige Opfer habe bei der Polizei angegeben, in das Auto gezerrt worden zu sein. Es gab angeblich keine Möglichkeit zu entkommen. Nach dem Akt habe der Beschuldigte das Opfer aus dem Auto geworfen. Danach sei die Frau ins Krankenhaus gegangen. Anschließend ging sie zur Polizei und führte Klage gegen den Beschuldigten. „Als das Opfer bei uns ankam, hatte es Kratzspuren und Verletzungen am gesamten Körper. Beim Opfer wurde jedoch einen Alkoholwert von 2,48 Promille festgestellt“, so der Ermittler. In einem zweiten Verhör hatte das Opfer angegeben, dass es zwar freiwillig ins Auto gestiegen sei, es aber nicht freiwillig zum Geschlechtsakt gekommen sei. Der Ermittler erklärte ebenfalls, dass die Verletzungen am Körper der Frau auf brutale Gewalt zurückzuführen seien.

Der Sohn neigt zu Gewaltausbrüchen

Die Mutter des Beschuldigten gab indes an, dass ihr Sohn schon immer ein gewaltbereiter Typ gewesen sei. Es wurden beim Angeklagten allerdings keine Beweise und keine DNA-Spuren gefunden, die darauf hindeuten würden, dass er die Frau geschlagen und vergewaltigt habe.

Das Handy des Angeklagten wurde untersucht. Hier konnten die Ermittler Textnachrichten finden die auf eine zweite Vergewaltigung hindeuteten. Es stellte sich heraus, dass der Empfänger dieser Nachrichten eine Minderjährige war. Diese wollte aber keine Anzeige bei der Polizei erstatten. Auch vor dem Untersuchungsrichter ist sie nicht erschienen und ebenfalls vor der Kriminalkammer nicht.

Fatale Heimfahrt

Das 27-jährige Opfer schilderte unter Tränen bei den Richtern wie die Tat sich abgespielt hatte. An dem besagten Abend sei sie mit Freunden und ihrem Partner in einem Café gewesen. Als es zu einem Streit mit ihrem Partner gekommen wae, wollte die Frau das Café verlassen und fragte den Beschuldigten, ob dieser sie heimfahren könnte.

Bei der Heimfahrt sei es dann passiert. Beide sollen vor der Tat ein Verhältnis gehabt haben, heißt es. „Ich hatte Angst um mein Leben, deshalb habe ich mich nicht gewehrt, so die Frau im Zeugenstand. „Danach hat der Beschuldigte mich sogar stranguliert und ich war froh als er mich aus dem Auto warf“. Die Rechtsanwältin des Opfers forderte einen Schadensersatz von 52.750 Euro.

Der Beschuldigte erklärte dann noch einmal, dass er weder die Frauen zum Sex gezwungen hatte, noch brutale Gewalt angewandt habe. Der Prozess wurde am Dienstag abgeschlossen. Das Urteil steht noch aus.

(Philippe Hammelmann / Tageblatt.lu)