/ Unglück von Blankenberge: Hatten Betreuer Aufsichtspflicht vernachlässigt?
Hatten sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt und machten sie sich des unfreiwilligen Totschlags schuldig? Seit 1964 schickt die Gewerkschaft Syprolux Kinder in Ferien nach Blankenberge. Im Sommer vergangenen Jahres wurde eine Gruppe von 25 Kindern unterschiedlichen Alters in die Obhut von fünf jungen Leuten gegeben, von denen nur eine „Monitrice“ ihr Handwerk erlernt hatte. Und gerade sie hatte frei an jenem Nachmittag, als das Schreckliche passierte.
Windstärke fünf bis sieben
Obwohl die Wetterbedingungen schlecht waren und Windstärke fünf bis sieben herrschte, ging die Gruppe zum Meer. Diese Wetterfront, so hatte am Folgetag der belgische Staatsanwalt Berkvens dem Tageblatt gegenüber erklärt, provoziere auf dem Meer vier bis 5,5 Meter hohe Wellen. Hinzu komme die steigende Flut. Badeverbot gab es anscheinend nicht, und was Warnsignale betrifft, erklärte Berkvens: „Ja, es gibt eine Beschilderung, aber möglicherweise ist sie nicht sichtbar genug, so dass die Begleiter sie übersehen haben.“
Bis auf die zwei jüngsten Kinder und eine Vierergruppe gingen also alle ins Meer, begleitet von drei Mitgliedern des Aufsichtspersonals, während eine Begleiterin am Strand zurückblieb. Was dann geschah, weiß niemand.
Der kleine David, wasserscheu und kein erprobter Schwimmer (seine Eltern hatten ihm deshalb Schwimmhilfen mitgegeben, die er jedoch nicht trug) baute Sandburgen.
Wegen des starken Windes, verließen die Kinder eine Dreiviertelstunde, nachdem sie am Meer angekommen waren, das Wasser. Bei der Zählung bemerkten die Begleiter, dass ein Kind fehlte.
Zahlreiche Fragen ohne Antwort
Der kleine David trieb etwa 800 Meter entfernt auf dem Wasser und wurde von Passanten an den Strand gebracht, wo die Wiederbelebungsversuche jedoch zu spät kamen.
Wie war es möglich, dass das plötzliche Fehlen des Kleinkindes nicht bemerkt wurde? Wer hatte die Aufsichtspflicht? Wieso gingen die vier, die jetzt auf der Anklagebank sitzen, mit den Kindern trotz schlechter Wetterbedingungen ins Wasser? War es vertretbar, dass für diese Reise nur eine ausgebildete Person unter den Begleitern war? Fragen, die am Dienstag vor der von Mylène Regenwetter präsidierten Strafkammer gestellt wurden.
Die Verteidigung – Me Georges Pierret – beanstandet, dass keine Autopsie gemacht wurde und somit die Todesursache nicht eindeutig feststeht. Keiner seiner Klienten vermag konkrete Angaben zu liefern, was passiert war … Die Eltern beantragen jeweils 45 000 Euro Schadenersatz, die Großmutter 30 000.
Am Mittwoch wird die Staatsanwaltschaft – Simone Flammang – das Wort haben.
Romain Durlet
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