Tiefe Töne, hohe Schäden

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In der Nähe von Windkraftanlagen haben sich auch hierzulande bereits Bürgerinitiativen gegründet, die auf den Lärm, vor allem aber auf den Infraschall aufmerksam machen, den solche Anlagen abgeben. Jetzt gibt es in etwa die gleichen Probleme, was die staatlich geförderten Luftwärmepumpen anbelangt. „Wir werden alle krank“, so ein Betroffener aus Bettemburg, der bis dato bei Verwaltungen und Ministerien kein Gehör fand.

Das Geschäft mit den Erd- oder auch Luftwärmepumpen boomt zurzeit, und das nicht zuletzt dank der finanziellen Hilfe des Staates, der solche Anlagen aus ökologischen Gründen fördert. Man will weg von Öl- und Gasheizungen. Als Lösung bieten sich z.B. Wärmepumpen an, entweder Luftwärmepumpen, die der Luft die Wärme entziehen, oder die Erdwärmepumpe, die aber eine Bodenbohrung voraussetzt.

Bei vielen neuen Bauprojekten ist eine Bodenbohrung bzw. das Verlegen eines Flächenkollektors für eine Erdwärmepumpe nicht möglich, daher wird immer mehr auf Luftwärmepumpen zurückgegriffen. Doch dies ist nicht der einzige Grund: Bauherren nutzen nun auch zunehmend Luftwärmepumpen, da sie kostengünstiger als Erdwärmepumpen sind. Mit der wachsenden Zahl solcher außerhalb der Gebäude aufgestellten Anlagen wachsen die Beschwerden von Nachbarn gegen den Lärm. Doch sie werden im Regen stehen gelassen. Ihre Anliegen werden leider nur belächelt.

Zu geringe Abstände, falsche Geräte am falschen Standort und Missachtung der Herstellerangaben sind nur einige der Ursachen, die zum Streit mit dem oder den Nachbarn führen. Es gibt bei Luftwärmepumpen Körperschallübertragungen bis 20 Meter. Nachträglicher Lärmschutz ist teuer und oft nicht mehr zur Zufriedenheit zu lösen. „Ein Kompromiss hilft den Betroffenen nicht. Die Pumpen, die belästigen, gehören verlagert oder mit massivem Schallschutz versehen.“

„Angst vor jeder neuen Nacht“

In Deutschland sprechen die Rechtsanwälte bereits von einer Schwemme an Klagen gegen Betreiber von Luftwärmepumpen. Körperliche und nervliche Beschwerden wie z.B. durch rhythmischen Schalldruck hervorgerufener Schmerz, Herzrasen, Schlaflosigkeit, Übelkeit, Dröhnen in den Ohren, Kopfschmerzen usw. stehen an der Tagesordnung. „Dazu kommt die zunehmende Angst vor jeder neuen Nacht“, so ein Betroffener dem Tageblatt gegenüber. „Fakt ist, dass die Anlagen in vielen Fällen Kontrollmessungen unterzogen werden, doch der Geräuschpegel wird A-bewertet gemessen.


A-Bewertung
Da unser Gehör Töne unterschiedlicher Frequenz als verschieden laut empfindet, werden die Schallsignale im Schalldruck-Messgerät so gefiltert, dass die Eigenschaften des menschlichen Gehörs nachgeahmt werden. Man spricht dann von einer sogenannten A-Bewertung des Schallpegels, kurz dB(A).


Dies ergibt, dass viele Anlagen daraufhin als konform zum Lärmschutzgesetz eingestuft werden. Die Frequenzkomponenten unterhalb von 100 Hz werden bei der Messung praktisch nicht berücksichtigt, dabei sind es gerade diese, die sich fast ungehindert ausbreiten und in das Haus der Nachbarn, vielleicht auch in das eigene eindringen“, meinte ein Fachmann in Sachen Akustik. „Bei manchen Luftwärmepumpen wird bei entsprechender Kontrolle eine überaus hohe Intensität der Dauerbeschallung im tieffrequenten Bereich festgestellt.“

Akuter Klärungsbedarf

Wir besuchten einen Betroffenen in einer Ortschaft im Zentrum des Landes (genauere Angaben machen wir zu diesem Moment auf Wunsch des Betroffenen nicht). Neben seinem Einfamilienhaus wurden Anfang letzten Jahres insgesamt acht Luftwärmepumpen in den Gärten neuer Häuser errichtet. Diese Pumpen, die nicht auf dem von der Gemeinde genehmigten Bauplan eingezeichnet sind (weil man das anscheinend nicht braucht), wurden weit genug von den neuen Häusern entfernt errichtet, dafür stehen sie aber lediglich knappe zwei Meter (!) neben dem Einfamilienhaus des Betroffenen.

Dieser Nachbar beklagt, seitdem diese Pumpen rund um die Uhr arbeiten, akute Schlaflosigkeit, das Kleinkind erwacht nachts fast im Stundentakt, ja das gesamte Familienleben leidet derart unter dem Dröhnen der Pumpen (das im gesamten Haus, auch bei verschlossenen Türen und Fenstern, zu vernehmen ist), dass sich diese junge Familie bereits mit dem Gedanken herumplagt, aus Gesundheitsgründen aus ihrem Haus auszuziehen. Da sie keinesfalls auf Nachbarstreit aus ist, ganz im Gegenteil, versucht die betroffene Familie nun, eine Lösung auf gütlichem Wege zu finden. Doch dies scheint – im Moment jedenfalls – leichter gesagt als getan.

Keiner fühlt sich zuständig

Während unserer Nachforschungen wurde uns bewusst, wie lässig man hierzulande mit diesem Problem umgeht. In einem dritten Fall, der uns aus dem Norden des Landes zugetragen wurde, erreichen die aufgestellten Luftwärmepumpen tagsüber einen Schall-Leistungs-Summenpegel von satten 65 dB(A), im Nachtbetrieb liegt der Pegel immerhin noch bei 60 dB(A). Wir erinnern daran: Erlaubt sind laut Lärmschutzgesetz maximal 50 dB am Tag und 35 dB nachts, wobei diese Werte noch nicht einmal für ein Dauergeräusch gelten! Auch in diesem Fall hat ein Promotor die Luftwärmepumpen weit genug von seinen Häusern, dafür aber nur 2,5 Meter von den Nachbarhäusern entfernt aufgestellt.

Aus mehreren Gesprächen mit Gemeindetechnikern bleibt zurückzubehalten, dass in Sachen Aufstellen und Betreiben von Luftwärmepumpen ihrer Meinung nach akuter Klärungsbedarf besteht. „Wer die Akzeptanz der erneuerbaren Energien nicht gefährden will, muss auch für den Lärmschutz was tun.“ Beim Umweltministerium gab man uns gleich zu Beginn unserer Recherchen zu verstehen, dass diese Instanz in solchen Fällen von Lärmschädigungen nichts unternehmen kann. Erstaunlich, weiß man doch, dass das Lärmschutzgesetz doch eigentlich Sache dieses Ministeriums ist. Wir wurden kurzerhand an das Innenministerium verwiesen.

Dort teilte man unsere Meinung, dass unsere Fragen doch eigentlich im Umweltministerium Antworten finden müssten. Da es sich bei Luftwärmepumpen um Anlagen handele, die u.a. einen Kompressor sowie einen Motor enthalten, müsste das Errichten solcher Anlagen doch eigentlich dem Kommodo-Inkommodo-Gesetz unterliegen, doch so ganz sicher sei man sich nicht. Man verwies uns weiter an die ITM („Inspection du travail et des mines“).

Endlich Tacheles reden

Nach längerem Hin und Her sowie mehrmaligem Weiterleiten sagte uns eine Stimme am anderen Ende der Leitung, alle Fragen von Journalisten an die ITM müssten über den dafür verantwortlichen Beamten im Arbeitsministerium gestellt werden. Nächste Anlaufstelle, nächster Gesprächspartner. „Stellen Sie uns Ihre Frage, wir reichen sie dann weiter an die ITM“, so der recht freundliche Beamte. Es vergingen zwei Tage, bis uns vom Direktionssekretariat der ITM eine E-Mail mit folgendem Inhalt zugeschickt wurde: „De Kaméidi vis-à-vis vum Public vun enger Installatioun vun engem Aggregat fir eng Luftwärmepumpe, wéi se bei modernen Heizungen agesat gëtt, fält am Kader vum Kommodo-Gesetz ënnert d’Kompetenz vum Ministre ayant l’environnement dans ses attributions.“

Damit schloss sich der Kreis. Müssen Betroffene wirklich vor Gericht ziehen, um (eventuell) Gehör zu finden? Viele Problemfälle würde es nicht geben, würden die Politiker gegenüber den Herstellern solcher Anlagen endlich Tacheles reden und sich stärker mit den Wirkungen der tiefen Frequenzen und der Dauerbeschallung in ruhigen Wohngebieten auseinandersetzen. Zudem sollte dringend eine gesetzliche Basis sowohl für das Aufstellen (Standort) als auch das Betreiben (Schallisolierung) geschaffen werden. Die Verantwortung sollte an den Verursacher abgegeben werden. Dies kann aber sicherlich nicht die Aufgabe der leidtragenden Nachbarn sein!

Gerard
30. Januar 2018 - 19.10

Tjooooo Recht haaten se .... Villercher hunn se awer gekillt .. ( Joke)

Josy
30. Januar 2018 - 18.27

Dat ass och méi sécher. Soss géif äert Haus ganz fort geblose gi bei enger Explosioun, wéinst der Reflexioun vun der Drockwell. Elo geet de Gros an d'Luucht a just äert halleft Haus fält ëm.

Mars
30. Januar 2018 - 15.11

Mein Nachbar hat auch einen Gastank im Garten stehen. Da er nicht zu nahe an seiner Fassade stehen sollte, wurde er näher bei meiner aufgestellt. Bei einer Reklamation bei der ITM wurde ich abgewimmelt. Es wäre alles völlig legal.

Justin
30. Januar 2018 - 12.38

Komesch. Wann se Tester matmaachen, wou se net gesinn op de Wandgenerator leeft oder net, da kënnen s'et net soen. Dat ass genee datselwecht wéi déi, di de Kapp wéi kréie vun den Handysendertierm, obschonn de Sender nach guer net ugeschoss ass. Fréier hu se behaapt, déi Generatore géifen d'Villercher ëmbréngen, haut wësse mer, dass 10 sou Generatore manner Villercher kille wéi eng hallef Kaz.