Sturm im Wasserglas

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Werden verstorbene Gläubige bei der Bestattung vorrangig zu Grabe getragen als bekennende Nichtgläubige? Diese Frage wirft die "Allianz vun Humanisten, Atheisten und Agnostiker"(AHA) auf.

Am 14. Dezember vergangenen Jahres verstarb der in Echternach lebende Paul M. (Name geändert). Sein letzter Wunsch war es, während einer zivilen Zeremonie im Familiengrab in Diekirch beigesetzt zu werden, heißt es in einer Pressemitteilung der „Allianz vun Humanisten, Atheisten und Agnostiker“ (AHA). Der Leichnam konnte aber wegen Terminschwierigkeiten eines Gemeindeverantwortlichen nicht sofort beigesetzt werden.

Daraufhin wurde ein neuer Termin vereinbart, also den 20. Dezember um 15 Uhr. Doch laut AHA soll das Begräbnis auch nicht um 15. Uhr stattgefunden haben und musste wegen einer Beisetzung einer Ordensschwester, die nach Paul. M verstorben war, verschoben werden, so AHA in ihrem Schreiben. AHA stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob eine Zweiklassengesellschaft bei Begräbnissen in Luxemburg herrscht, und weist auf die Respektlosigkeit und Intoleranz der katholischen Kirche gegenüber andersdenkenden Menschen hin.

Laut Nachfrage von Tageblatt.lu bei den Verantwortlichen in Diekirch ist keineswegs die Rede von Vorrang bei Bestattungen von Gläubigen. „Um den Leichnam von Echternach nach Diekirch zu transportieren, musste die Familie des Verstorbenen Paul M. zuerst einen Transportschein anfragen. Die Ordensschwester, verstarb in Diekirch. Innerorts braucht man keinen Transportschein bis zum Friedhof, so wurde ihr Termin schneller festgelegt. Ich kann nicht zwei Begräbnisse gleichzeitig für 15 Uhr durchführen,“ verteidigt sich Guy Bous, Diekircher Bestatter und weist daraufhin, dass Paul.M noch am gleichen Tag, wie die Ordensschwester, beigesetzt wurde – eben nur eine Stunde später.