Mittwoch12. November 2025

Demaart De Maart

„Stümperhaft und intransparent“

„Stümperhaft und intransparent“

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Heftige Kritik am Vorgehen von Innenminister Jean-Marie Halsdorf hagelt es derzeit von Seiten der Grundbesitzer.

Die Erstellung der neuen Überschwemmungskarten sei stümperhaft, die Genehmigungsprozedur intransparent, klagt Präsident Georges Krieger von der „Union des propriétaires“.

15 Gewässer

Die 15 in den Karten erfassten Flüsse und Bäche:

– Alzette,
– Attert,
– Clerf,
– Eisch,
– Mamer,
– Mosel,
– Our,
– Pall,
– Roudbaach,
– Sauer,
– Schwarze Ernz,
– Weiße Ernz,
– Syr,
– Wark,
– Wiltz.

Die Überschwemmungskarten bilden die Grundlage des seit langem erwarteten „Plan sectoriel zones inondables“, der Teil des IVL (Integratives Verkehrs- und Landesplanungskonzept) ist. Das IVL hat zwar noch immer keinen rechtlichen Charakter, wohl aber die lokalen Bebauungspläne. Und in die sollen die jetzt vorliegenden Überschwemmungskarten integral einfließen.

„Eine Katastrophe“, klagt Me Georges Krieger, Präsident der „Union des propriétaires“. Ist eine Parzelle im kommunalen Bebauungsplan als Überschwemmungsgebiet eingetragen, ist sie nicht mehr bebaubar und damit praktisch wertlos. Das gilt insbesondere für Flächen, die bislang als Bauerwartungsland klassiert waren, auf denen aber noch keine Bauaktivitäten stattfanden. Nicht ganz so dramatisch ist die Situation bei den so genannten Baulücken. Sie dürfen, nach aktuellem Stand der Politik, auch weiterhin bebaut werden. In diesen Fällen ist dann allerdings nicht mehr der Bürgermeister, sondern der Minister für die Erteilung der Baugenehmigung per Sondererlass zuständig.

Kalenderspiele …

Georges Krieger spricht von einer stümperhaften und intransparenten Arbeit des zuständigen Ministeriums und der Dienststellen und appelliert dringend an Gundstücksbesitzer, bis zum kommenden Montag, 21. März, bei der zuständigen Gemeinde die Hochwasserkarte einzusehen und Einspruch einzulegen, falls sich eines der eigenen Grundstücke in dem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet befinde.

Die öffentliche Auslegung der Karten in den Gemeinden erfolgte am 21. Dezember. Einsehbar sind die Karten während drei Monaten, also noch bis zum kommenden Montag. Dann läuft auch die Frist ab, um bei der zuständigen Gemeinde oder direkt beim Innenministerium seine Beschwerde einzureichen.

Die Weihnachtsferien seien ganz bewusst gewählt worden, um möglichst wenig Aufhebens um die Sache zu machen, meint Krieger, der aber auch eine Reihe von faktischen Fehlern bei der Erstellung der Karten kritisiert.

Tatsächlich basieren die Hochwasserkarten auf einer Projektion, die aufgrund der Datenlage aus den Jahren 1993-95 erstellt wurde. Eine Zeit, in der das Land von einer der bislang größten Hochwasserkatastrophen der letzten Jahrzehnte heimgesucht wurde.

Faktische Fehler

In vielen Gemeinden, insbesondere entlang der Alzette und der Sauer, wurden in den darauf folgenden Jahren erhebliche Geldmittel in Hochwasserschutzmaßnahmen investiert (Ausbaggerung des Flussbetts, Anlegen von speziellen Überlaufflächen, Schutzdämme …).

Durch diese Maßnahmen seien Flächen entstanden, die ganz klar heute keine Überschwemmungszonen mehr seien, die in den Karten aber noch als solche ausgewiesen seien, erklärt Krieger. Dies, weil es – bewusst oder unbewusst – versäumt worden sei, dem Studienbüro, das die Karten ausarbeitete, Informationen über hydrologische und bauliche Veränderungen seit Mitte der 1990er Jahre mitzuteilen. „Absolut verrückt“, meint Krieger. Und sein Temperament droht mit ihm durchzugehen. „Da werden Parzellen deklassiert, die ganz klar nicht überschwemmungsgefährdet sind. Für die betroffenen Besitzer eine Katastrophe.“