Ab dem 1. August ist es wieder soweit. Studenten, oder solche, die es werden wollen, können ihre Anträge zur Studienbeihilfe beim Cedies (Centre de documentation et d’information sur l’enseignement supérieur) einreichen. Formulare gibt es auf der Cedies-Webseite. Zum ersten Mal dürfen nun auch Kinder von Grenzgängern ihre Anträge in Luxemburg einreichen. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2013 hervor. Laut Urteil muss die Residenzklausel aus dem Luxemburger Gesetz verschwinden.
Dennoch ist die Ausgabe der Studentenhilfe an gewisse Bedingungen geknüpft. Grenzgänger, die eine Unterstützung für ihre studierenden Kinder beantragen, müssen fünf Jahre in Luxemburg gearbeitet haben. Auch kann die Luxemburger Hilfe nicht mit einer im Heimatland bezogenen Unterstützung kumuliert werden. Diese Übergangsregelungen sollen der Regierung ein Jahr Zeit geben, um eine definitive Lösung zu finden.
Parallel zum Start der Anmeldungen hat der OGBL eine Infobroschüre rund um das Thema Studienbeihilfen herausgegeben. Das Informationsblatt erhält zudem genaue Angaben über die Rechte und Pflichten der Grenzgänger-Kinder.
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