Street-View: Luxemburgs Datenschützer verwarnen Google

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Luxemburgs Datenschützer legen sich mit dem Weltkonzern Google an. Das Unternehmen soll auch den Luxemburgern das Recht einräumen, sich gegen das Aufschalten von Street-View-Bildern auszusprechen.

Die luxemburgische Datenschutzkommission CNPD hat Google Inc. bereits am 24. August brieflich angemahnt, „fortan die gesetzlichen Bestimmungen bei der Erhebung
von Daten und Aufzeichnung von Bildern in Luxemburg für seinen Dienst ‚Street View’ genauestens zu respektieren und sich an die mit ihr besprochenen Bedingungen zu halten.“

Für gehörige Aufregung hatte Google mit seinem Street-View-Projekt zuletzt vor einigen Monaten gesorgt. Bei der Aufzeichnung von Straßen- und Häuserbildern seien auch Daten über WLAN-Netze aufgezeichnet worden. Die Angelegenheit hatte insbesondere in Deutschland die Gemüter in Wallung gebracht. Doch auch in Luxemburg wurden derlei private Daten erfasst. Das musste Google Ende April/Anfang Mai 2010 zugegeben. Die schwarzen Kamerawagen waren 2009 fotografierend durch Luxemburgs große Ortschaften gefahren.

Informationsschnipsel

Verschiedene Experten haben im Auftrag der Luxemburger Datenschutzkommission die von Google aufgezeichneten Daten  untersucht. Dabei sollte festgestellt werden, welche relevanten Daten aufgezeichnet worden waren. Die Ergebnisse seien unterschiedlich, so Luxemburgs oberster  Datenschützer Gérard Lommel tageblatt.lu gegenüber. Britische Fachleute sagten, dass keine genauen Daten aufgenommen worden. Französische hingegen wollen von zum Teil wichtigen Informationsschnipsel wissen wie email-Adressen oder Passwörter.

Damit habe Google gegen das Gesetz verstoßen, betont Lommel. Auch wenn man der Firma nicht nachweisen könne, diese Daten bewusst aufgenommen zu haben.
 
Nachdem diese illegale Datenaufzeichnung in Luxemburg bekannt geworfen war, hatte Luxemburg Google verboten worden, weiterhin Aufnahmen im Lande zu machen.

„Mit unserem Brief an Google ist dieses Verbot aufgehoben“, so Lommel gegenüber tageblatt.lu. „Die Sache ist für uns erledigt.“  Strafrechtliche Folgen wird es für Google in Luxemburg demnach keine geben.

Bürger müssen informiert werden

Wolle Google jedoch erneut durch Luxemburgs Straßen fahren, müssten die Bürger der betroffenen Ortschaften darüber informiert werden, betont Lommel. Das sollte über die Medien geschehen. Den Bürgern sollten Straßen und ungefähre Uhrzeit mitgeteilt werden, wünscht sich Lommel. Ob sich Google daran halten wird, wagte er jedoch zu bezweifeln. Eine andere Möglichkeit wäre wohl, dass Google die Information erneut auf seiner Seite veröffentlichen werde. Das hatte die Firma bereits 2009 getan, ohne jedoch die  Informationen laufend zu aktualisieren (www.google.lu/streetview). Vor einem neuen Fotoshooting in Luxemburg  will die Datenschutzkommission die technische Ausrüstung in den  Autos inspizieren.

Ein weiteres Anliegen, das die Datenschützer vorbringen: Auch die Einwohner Luxemburgs sollten die Möglichkeit haben, Einspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihres Hauses oder ihrer Wohnung einzulegen. Lommel denkt dabei an eine zweimonatige Einspruchsfrist. So wie das der Fall für Deutschland ist.

Einwände können mittels des Briefes erhoben werden, die auf der Internetseite der Datenschutzkommission veröffentlicht ist. Die Fotos aus Luxemburg dürften Anfang kommenden Jahres online sein.

lmo

www.cnpd.lu