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LUXEMBURG - Eigentlich sollte die Bestimmung den Wohnungsbau stimulieren, nun wird sie abgeschafft. Die Rede ist von der verschobenen Besteuerung des Mehrwerts durch den Verkauf einer Immobilie.

Wer bisher seine Immobilie verkaufte und das Geld in eine neue Immobilie reinvestierte, musste die Steuer auf den anfallenden Mehrwert beim Verkauf nicht sofort begleichen. Vorausgesetzt das Geld wurde in eine neue Wohnung reinvestiert.

Damit ist nun Schluss, wie aus der Antwort von Finanzminister Pierre Gramegna (DP) auf eine parlamentarische Anfrage von Roy Reding (adr) hervorgeht. Begründet wird diese Entscheidung mit einer Anmahnung der EU-Kommission. Brüssel hatte im Februar 2014 bemängelt, dass die Regel ausschließlich für in Luxemburg gekaufte Immobilien gelte und nicht für Wohnraum, der in einem anderen EU-Land erworben wird. Das sei ein Verstoß gegen das Prinzip der Freizügigkeit in der EU.

Statt die Regel auf das ganze Gebiet der EU auszuweiten, wird sie kurzerhand abgeschafft. Dem entsprechenden großherzoglichen Reglement haben sowohl der Finanzausschuss des Parlaments am 13. Mai 2014 als auch die Konferenz der Fraktionspräsidenten im Parlament am 28. Mai 2014 zugestimmt, so Gramegna.