Staatsrat schlägt sofortige Auflösung vor

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Laut Staatsrat wäre der Beschluss des Großherzog, das Parlament zeitversetzt aufzulösen, nicht verfassungskonform. Das geht aus seinem Gutachten zu dieser Frage hervor. Nichts spreche gegen eine sofortige Parlamentsauflösung.

Der Staatsrat könnte das Szenario der Parlamentarier durcheinanderwirbeln. Eigentlich wollte das aktuelle Parlament noch bis Anfang Oktober tagen. Am 20. Oktober wären dann Parlamentswahlen. Der Großherzog müsste einen entsprechenden Beschluss fassen. Laut Staatsrat ist jedoch eine großherzogliche Verordnung, welche die Abgeordnetenkammer zeitversetzt auflösen würde, nicht verfassungskonform. Laut Artikel 74 der Verfassung löst der Großherzog die Abgeordnetenkammer auf. Wahlen finden dann spätestens drei Monate nach der Auflösung des Parlaments statt.

Der Premierminister hatte den Staatsrat im Auftrag des Großherzogs um ein Gutachten zu dieser Frage gebeten. Mit einer Mitteilung vom großherzoglichen Hof wurde noch am Donnerstag gerechnet.

Auslösendes Element

Der bisherigen Verfassungspraxis zufolge bedürfe es eine auslösenden Elements, damit das Staatsoberhaupt das Parlament auflöst. Das könne nur ein Konflikt zwischen Parlament und Regierung sein, so der Staatsrat in seinem Gutachten. Der Staatsrat könne keinen derartigen Konflikt feststellen, der aufgrund eines formellen Aktes seitens der Regierung oder des Parlaments entstanden sei.

Ein Konflikt sei lediglich von Regierungsseite festgestellt worden, so der Staatsrat weiter. Das Parlament habe sich nicht formell geäußert, da es nicht auf eines jener Instrumente zurückgegriffen habe, um die Regierung zum Rücktritt zu zwingen. Damit dürfte der Ball zurück ins Parlament geworfen werden. Immerhin hatte es das Parlament am letzten Mittwoch versäumt, um die Rücktrittsmotionen gegen die Regierung abzustimmen.

Im Falle eines ernsthaften Konflikts müsse das Parlament mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.

Dem Staatsrat zufolge könnte das Parlament sofort aufgelöst werden. Es bestünden keinerlei verfassungsrechtliche Notwendigkeiten, dem Parlament einen weiteren Aufschub zu gewährleisten. Die Regierung verfüge ihrerseits über ausreichende Macht, um die laufenden Aufgaben zu bewältigen.

Am Nachmittag traf sich der Parlamentsauschuss für Verfassung und institutionelle Fragen. Auf der Tagesordnung steht auch das Gutachten des Staatsrats. Den Abgeordneten schloss sich auch Premierminister Jean-Claude Juncker an.