Staatsrat gibt grünes Licht

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Morgen soll im Parlament das Gesetz zur Abänderung von Artikel 34 der Verfassung verabschiedet werden. Der Staatsrat legte gestern sein diesbezügliches Gutachten vor.

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass im Falle eines positiven Votums zum Sterbehilfegesetz der Großherzog seine erforderliche Unterschrift verweigern wolle. Um eine institutionelle Krise zu vermeiden, einigten sich Regierung und Parlament darauf, Artikel 34 der Verfassung abzuändern und auf diesem Weg die Machtbefugnisse des Staatschefs – auf dessen eigenen Wunsch hin – einzuschränken. Nach der Verfassungsänderung soll die Unterschrift des Großherzogs nur noch rein formal für die Bekanntgabe von Gesetzen erforderlich sein. Vom Staatschef „sanktioniert“, also gutgeheißen müssen die Gesetzestexte dann nicht mehr werden.
Mit der angesprochenen Abänderung, so der Staatsrat in seinem Gutachten, werde besagter Artikel in Einklang mit den übrigen verfassungsrechtlichen Prinzipien gebracht, die „schriftliche Verfassung“ werde in einer gewissen Weise der „gelebten Verfassung“ angepasst. Dementsprechend gibt die Hohe Körperschaft grünes Licht für die punktuelle Verfassungsreform.

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Ein langer und steiniger Weg

Auch Artikel 46

Sie verweist in ihrem Schreiben dann aber auch darauf, dass die Abänderung von Artikel 34 auch eine Anpassung von Artikel 46 erforderlich mache. Letzterer regelt die legislativen Machtbefugnisse des Parlaments. Er soll von „Lassentiment de la Chambre des Députés est requis pour toute loi“ in „Les lois sont adoptées par la Chambre des Députés“ abgeändert werden.
Weiter schlägt der Staatsrat vor, die Frist, innerhalb derer der Großherzog ein Gesetz verkünden muss, auf 30 Tage festzulegen. Damit ein Gesetz in Kraft tritt, bedarf es dieser Verkündung aber nicht, wie der Staatsrat präzisiert. Zukünftig sei einzig und allein das parlamentarische Votum für die Gültigkeit eines Gesetzes ausschlaggebend.
In seinem Schreiben hält die Hohe Körperschaft schließlich fest, dass auch wenn sie sich der geplanten Änderung nicht widersetze, der jetzigen, etwas „überstürzten“, eine bedachtere Vorgehensweise vorgezogen hätte.
Außerdem verweist der Staatsrat darauf, dass die Luxemburger Verfassung seit 2003 nicht weniger als zehn Mal abgeändert wurde. Er warnt davor, dass hieraus eine Banalisierung von Verfassungsänderungen entstehen könne.
Heute Morgen befasst sich der zuständige Parlamentsausschuss mit dem Gutachten der Hohen Körperschaft.tw