Bezirksgericht LuxemburgStaatsanwaltschaft fordert 15 Monate in Haft für europaweit bekannten Einbrecher

Bezirksgericht Luxemburg / Staatsanwaltschaft fordert 15 Monate in Haft für europaweit bekannten Einbrecher
In ganz Europa ist der 25-Jährige bereits aufgefallen. Vor dem Bezirksgericht Luxemburg ist vorerst aber Schluss mit Einbrüchen. Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Um an Kokain zu kommen, soll er in Häuser eingestiegen sein und die Beute verhökert haben, um anschließend schnellstmöglich wieder von Dannen zu ziehen: In Luxemburg steht ein Mann vor Gericht, der europaweit als Einbrecher bekannt ist. Festgenommen wurde der Angeklagte in Spanien, wenige Wochen nach einem Einbruch in Luxemburg. Er hatte am Tatort seine DNA hinterlassen. Nun muss er sich wegen „Wohnungseinbruchsdiebstahl“ vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten.

Er reist durch Europa. In vielen Ländern ist er bereits polizeilich in Erscheinung getreten: In Belgien, in den Niederlanden, in Schweden, in Deutschland und in Dänemark sei er bekannt. So erklärt es zumindest die Vorsitzende Richterin. Auf die Frage, warum der 25-jährige Marokkaner nach Luxemburg gekommen sei, legt er auch gleich ein Geständnis ab: „Ich wollte einen Bekannten treffen. Doch der ist nicht aufgetaucht. Ich hatte kein Geld. Keine Bleibe. Mir blieb nichts anderes übrig, als mir auf diese Weise Geld zu beschaffen.“

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Mann sein Geld durch Einbrüche verdient. Die Anklage wirft ihm vor, am 24. April 2017 und wohl auch am 11. Mai 2017 auf dem hauptstädtischen Plateau Altmünster über den Balkon in Wohnungen gestiegen zu sein. Während sich die Hausbesitzer im Urlaub befanden, wurden ihre Häuser Ziel des Einbrechers. Dort soll der Täter die Räume durchwühlt, eine goldene Uhr, 250 Euro Bargeld und andere Gegenstände, darunter zwei Laptops, entwendet haben.

Diese Wertsachen steckte er in einen Rucksack, um sie später in Belgien für drei Gramm Kokain verhökert zu haben. So seine Aussage vor dem Untersuchungsrichter. Obschon er den Ablauf der Tat konsequent berechnet und bereits vor dem Einbruch die Gegebenheiten vor Ort betrachtet hatte, gehört der Mann laut Definition somit zu den Beschaffungstätern.

Im Gegensatz zu Gelegenheitseinbrechern haben es Beschaffungskriminelle auf Bargeld oder sonstige Wertsachen abgesehen, um mit dem Erlös ihre Sucht zu stillen. Nicht auszuschließen ist deshalb, dass der Einbrecher bei seiner Tat unter Drogeneinfluss stand. Denn eigenartig bleibt, dass der Mann sich an nichts erinnern kann. Solch ein Täter bleibt unberechenbar und für die Einbruchopfer oft gefährlich.  

„Ich habe Zweifel“

Überführt wurde der Einbrecher von der Luxemburger Kriminalpolizei, die in den vergangenen Jahren zahlreiche Einbruchsserien aufklären konnte. Der Mann wurde daraufhin in Spanien verhaftet. Zuvor war er bereits in zahlreichen anderen europäischen Staaten aufgefallen. In Deutschland etwa ist seine DNA registriert, allerdings unter einem anderen Namen.

Keine Miene verzog der Angeklagte, als die Richterin ihm vorwarf, dass die Opfer, in deren Haus er einbrach, bis heute schwer unter den Folgen der Tag zu leiden hätten. Auch werden Einbrüche in der Regel nicht alleine, sondern mit Komplizen ausgeführt. Doch in Luxemburg sei er allein in das Haus eingebrochen, versicherte er vor Gericht. Vermutet wird allerdings, dass ihm mindestens ein Komplize dabei geholfen habe, die Beute wegzutragen. 

Seit 2008 sei er in Europa, sagte der Angeklagte. Nach einer kurzen chronologischen Rechnung müsste der Angeklagte also mit etwa 13 Jahren nach Europa gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht waren allerdings anderer Meinung. „Ich habe Zweifel“, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der Mann würde auch viele Namen benutzen: „On a le choix de l’appeler par beaucoup de noms.“ 

Und tatsächlich: Seinen Namen hat er regelmäßig gewechselt, was Ermittlern die Arbeit erschwert, wenn sie solche Täter durch ganz Europa jagen. In seinem Plädoyer verlangte der Vertreter der Staatsanwaltschaft für den vielfach vorbestraften 25-Jährigen ein Jahr und drei Monate Haft und eine Geldstrafe wegen Wohnungseinbruchdiebstahl. Das Urteil ist für den 25. März vorgesehen.