Staatsanwalt schaltet sich ein

Staatsanwalt schaltet sich ein
(Editpress)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die Staatsanwaltschaft wird den offenen Brief von Me Gaston Vogel gegen die Bettelei auf einen möglichen Verstoß gegen den Gesetzartikel über Fremdenfeindlichkeit prüfen.

Das Schreiben von Me Gaston Vogel gegen die angeblich bandenmäßig organisierte Bettelei in der Hauptstadt könnte ein gerichtliches Nachspiel haben. Die Staatsanwalt teilte am Samstag mit, sie werde den offenen Brief mit Sorgfalt und ohne sich dem öffentlichen Druck zu beugen prüfen, ob er, abgesehen von seinem störenden und provozierenden Ton, gegen die Bestimmungen von Artikel 457-1 des Strafgesetzbuches verstößt. Besagter Artikel stellt fremdenfeindliche Äußerungen unter Strafe. Die Staatsanwaltschaft werde diese Analyse in voller Unabhängigkeit und ohne Berücksichtigung der Persönlichkeit des Autors oder der möglichen Opfer des Schreibens durchführen, heißt es seitens der Justizbehörde.

Die Meinungsfreiheit sei ein Grundwert der Demokratie, so die Staatsanwaltschaft. Sie werde von internationalen Texten, so etwa die Allgemeine Menschenrechtskonvention, beschützt, heißt es. Gleichzeitig sei dieses Recht nicht unbegrenzt. Diese Einschränkungen zum Schutz der Rechte und Würde Dritter seien gesetzlich geregelt. Dazu zählt auch Artikel 457-1 des Strafgesetzbuches. Doch auch diese Einschränkungen haben ihre Grenzen. Zur Meinungsfreiheit gehören auch Äußerungen, die stören, schockieren und beunruhigen, betont die Staatsanwaltschaft und zitiert dabei aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

In seinem offenen Brief an die hauptstädtische Bürgermeisterin Lydie Polfer hatte Me Gaston Vogel der Stadtführung vorgeworfen, nichts gegen die Bettelei in der Hauptstadt zu unternehmen. Die Betroffenen, die laut Vogel aus Rumänien stammten, hatte der Rechtsanwalt als „Abschaum“ bezeichnet. Vogel selbst hatte später präzisiert, seine Äußerungen hätten sich ausschließlich auf die organisierte Bettelei bezogen.

Vogels Äußerungen waren unter anderem auf den sozialen Medien heftig kommentiert worden. Dort trafen sich sowohl Befürworter der Vogelschen Meinung als auch kritische Stimmen. Zu letzteren zählt auch Marguerite Biermann.

Die ehemalige Richterin hatte in einem Schreiben „Opruff zum Auslännerhaass“, welches das Tageblatt am Freitag veröffentlicht hatte, Vogel einen Verstoß gegen Artikel 457-1 vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft müsse sich der Sache annehmen. Sie hatte der Justiz vorgeworfen, in der Vergangenheit recht schnell auf besagten Artikel zurückzugreifen, um störende Meinungen zum Schweigen zu bringen, sie sich aber nicht an eine bekannte Persönlichkeit wie Me Vogel wage.

Lesen Sie dazu auch:

Vogel gegen Biermann

„Opruff zum Asulännerhaass“

Starke Worte, um Debatte auszulösen

Vogel: Bin nicht xenophob

Polfer: Der Stadt sind die Hände gebunden