Staatsanwalt fordert zwölf Jahre Haft

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DIEKIRCH – Vor der Kriminalkammer in Diekirch wurde gestern ein Vergewaltigungsprozess von einem minderjährigen Mädchen abgehalten. Zwei Experten der Polizei, ein Psychiater sowie der Täter wurden vom Gericht verhört.

Im Alter von elf Jahren soll das Mädchen zum ersten Mal gezwungen worden sein, sexuelle Handlungen an ihrem Vater vorzunehmen. Damit das Opfer nichts verrate, drohte der Angeklagte sie umzubringen, so der Polizist im Zeugenstand. Zwischen dem 13. und dem 14. Lebensjahr kam es zur ersten Vergewaltigung. Während der verschiedenen sexuellen Übergriffe schoss der Vater Fotos von seinem Opfer. Im Rahmen ihrer Untersuchungen stellte die Polizei nicht nur Aktfotos der minderjährigen Tochter sicher, sondern auch mehrere Fotos von anderen Kindern, die sexuelle Handlungen an Erwachsenen vornahmen.

In diesem Zusammenhang stellte die Polizei mehrere Hundert CDs sicher. Nach den Durchsuchungen der Wohnung des Täters versuchte dieser, sich das Leben zu nehmen. Einer der beiden Söhne Des Täters übergab der Polizei eine CD auf der fünf Ordner waren. In einem dieser Ordner wurden mehrere Comics gefunden, die angeblich als Ziel hatten, Kindern zu zeigen, dass es normal sei mit seinen Eltern Geschlechtsverkehr zu haben, so die Ermittler. In einem anderen Ordner fanden die Beamten pornografisches Material der Tochter des Angeklagten.

Der Täter ist geständig

Der Angeklagte legte bei der Polizei und vor dem Richter ein Geständnis ab. Er gab an, dass es Probleme in seiner Ehe gab und er niemanden zum Reden hatte. Der einzige Ansprechpartner war seine Tochter und die verwandelte sich in seinen Augen immer mehr zu seiner Freundin. Im Polizeiprotokoll gab der Angeklagte an, er sei sich im Laufe der Zeit bewusst geworden, dass er etwas Unrechtes tue.

Der Täter gab alle ihm vorgeworfenen sexuellen Handlungen an seiner Tochter zu, stritt jedoch ab jemals Gewalt gegen seine Tochter angewendet oder angedroht zu haben. In mehr als zehn Jahren soll es laut Aussagen des Angeklagten zu acht Vergewaltigungen gekommen sein.

Die Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Haft ohne Bewährung sowie eine Geldstrafe. Das Urteil wird am 31. Oktober gesprochen.