Staatsanwalt fordert 21 Jahre Haft

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In der dritten Sitzung im Fall Nancy Wolff forderte die Staatsanwaltschaft am Montag 21 Jahre Haft für den beschuldigten Lebensgefährten. Das Urteil fällt am 21. Februar.

Die dritte Sitzung im Fall Nancy Wolff, die Ende April 2010 von ihrem Lebensgefährten von einer 12,5 Meter hohen Brücke zwischen Esch-Sauer und Lultzhausen geworfen wurde, fand am Montag statt. Dabei forderte die Staatsanwaltschaft 21 Jahre Haft für den Beschuldigten. Das Urteil wird am 21. Februar gesprochen.

Die Montagssitzung vor der Diekircher Kriminalkammer begann mit der erneuten Anhörung des Angeklagten. Dieser klammerte jede Erinnerung an den Samstag aus, an dem er von einer Zeugin gesehen wurde, als er mit Nancy Wolff vor ihrer Wohnung in Ettelbrück in ihr Auto stieg.

Plädoyer der Verteidigung

Es war Me Gilbert Reuter, der das Plädoyer der Verteidigung hielt. Ohne den Beweis dazu anzutreten, behauptete der Anwalt, er sei der einzige, der das Wort für den bei allen Leuten schon vorverurteilten Beschuldigten ergriff. Er beanstandete denn auch im Namen seines Mandanten, der während sieben Monaten die Ermittler und die gesamte Umgebung des Opfers mit seinen Entführungstheorien an der Nase herumführte und auch danach nicht sehr kooperativ war, dass die Prozedurdauer von 25 Monaten nicht akzeptabel sei.

Er stellte seinen Klienten als introvertiert da, während er dem Opfer eher einen extrovertierten Charakter zusprach. Er schilderte dann erneut den bereits von seinem Mandanten vorgetragenen und von der Zeugin widerlegten Tathergang, bei dem sein Mandant mit Medikamenten und Alkohol vollgepumpt seine Lebensgefährtin lebend von einer 12,5 Meter hohen Brücke geworfen hatte.

„Keine Vorsätzlichkeit, sondern Affekthandlung“

Es war nicht das Ziel des Beschuldigten, die Mutter seiner Tochter zu töten. Er habe immer noch gehofft, dass sie den Sturz ins kalte Wasser überlebt hatte. Er sprach dann vom Druck, der während all den Monaten auf seinem Mandanten lastete. Der Anwalt plädierte gegen die Vorsätzlichkeit der Tat und für eine Affekthandlung.

Neben der vom psychiatrischen Gutachter vorgebrachten Diagnose einer residuellen Doppelpersönlichkeit sprach der Anwalt, nicht ohne sich aber als Laie in solchen Sachen zu bezeichnen, von einer von der Mutter geerbten Nervenkrankheit bei seinem Klienten, ohne diese aber näher zu definieren.

Katz und Maus-Spiel

Der Verteidiger zweifelte schließlich die Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin an, bemühte Artikel 71.1 einer verminderten Zurechnungsfähigkeit und fand eine Haftstrafe zwischen 10 und 14 Jahren mit einer großzügig bemessenen Bewährungsprobe als angemessen.

Dies sahen sie Nebenkläger etwas anders. Laut Me Pol Urbany sei der Beschuldigte keineswegs geisteskrank, sondern spiele mit den Richtern, so wie vorher mit der Familie von Nancy Wolff, Katze und Maus. Und wenn die Tat am 1. Mai und nicht am 30. April stattfand, dann würde die Strategie der Verteidigung wie ein Kartenhaus in sich zusammen fallen, so der Nebenkläger abschließend.

Es war dann Staatsanwalt Philippe Kerger, der sich gegen den Vorwurf der Überlänge der Prozedur eines Beschuldigten wehrte, der zu keiner Zeit hilfreich mitarbeitete, um die Wahrheit zu finden. Im Gegenteil, von Anfang an sei der Verdacht auf den später angeklagten Lebengefährten von Nancy Wolff gefallen.

„Seelenruhig davon fuhr“

Allein durch sein Geständnis sei erwiesen, dass der Beschuldigte seine Lebensgefährtin bei lebendigem Leib von einer sehr hohen Brücke warf, seelenruhig davon fuhr und die Geschehnisse später dann ausblendete. Der elementäre Akt ist laut dem öffentlichen Ankläger also gegeben, doch auch die Intention zu töten ist aus den Indizien herauszulesen, so der Staatsanwalt weiter.

Er hielt also den nicht vorsätzlichen Todschlag zurück, sah keine Affekthandlung und per se nur bedingt mildernde Umstände als gegeben, und forderte 21 Jahre Haft, von denen eine geringe Anzahl auf Bewährung ausgesetzt werden könnten.

Das Urteil ergeht am 21. Februar 2013.