Staatsanwalt fordert 18 Jahre Haft

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Mit dem gestrigen Verhandlungstag vor der von Prosper Klein präsidierten Kriminalkammer fand der Mordprozess im Fall Elvis K. mit den Plädoyers der Verteidigung und der Nebenkläger sowie dem Strafantrag des Staats anwaltes seinen Abschluss./ Carlo Kass

LUXEMBURG – Da ein Verlust wie der des ältesten Sohnes materiell nicht zu beziffern ist, überließ die Anwältin der als Nebenkläger auftretenden Eltern des Opfers es der Weisheit des Gerichtes, eine genaue Entschädigungssumme zu ermessen. Für die Kinder bzw. die Geschwister forderten sie insgesamt 245.000 Euro, davon 10.000 Euro für die jüngste Tochter, die zum Zeitpunkt der Tat noch nicht geboren war.
Interessant war die Argumentation der Anwältin, was die letzten Worte des Opfers an die Adresse seiner Freunde anbelangt. Er habe sie aufgefordert, den Täter nicht zu verfolgen, was den Beschützercharakter des Elvis K. unterstreichen würde, mit dem er auch seinem kleinen Bruder zu Hilfe geeilt war. Mit dem fatalen Ausgang, den wir heute leider alle kennen.
Es war dann an dem Verteidiger des Angeklagten, der die Fakten der Tat nicht leugnen konnte, das Richtergremium von den „coups et blessures volontaires entrainant la mort sans l’intention de la donner“ zu überzeugen.
Zu Beginn seines etwas unzusammenhängenden Plädoyers rückte er von der vorgestern angeregten These des Bandenkrieges ab, da sich die Zeugenaussagen in diesem Sinn alle überschneiden. Auch von der aktiven Geste des Messerführers, die er und sein Mandant mit der „Handhabung eines Eispickels“ während des Prozesses anführten, wollte er nichts mehr wissen und sprach von einem eher reaktiven Reflex, bei dem das Messer horizontal mit leicht nach oben zeigender Klinge geführt wurde, wie es auch schon der Experte in seinen wissenschaftlichen Schlussfolgerungen erklärt hatte.
Dieser plötzliche Sinneswandel entlockte dem Präsidenten denn auch ein ironisches „La nuit a porté conseil“.
Ebenso beweise die Tatsache, dass sich sein Mandant allein zum Bahnhof begeben habe, dass er diesen Weg nicht mit der Intention ging, seinen Kontrahenten zu töten, so der Verteidiger. Wegen der der Tat vorangegangenen Gewalt gegen den Angeklagten wollte der Anwalt schließlich das von ihm anvisierte Strafmaß von fünf bis zehn Jahren Haft um einen dem Ermessen des Gerichts überlassenen Zeitraum reduziert haben, was zu einem weiteren offenen Schlagabtausch zwischen dem Verteidiger und dem Richter führte.
Das alles sah der Staatsanwalt jedoch anders. Nach einer akribischen Schilderung der Ursachen und des Tatvorgangs machte er keinen Hehl daraus, dass es sich hier um einen vorsätzlichen Mord handelte.
Der Täter habe indirekt die Konfrontation provoziert und habe dem Opfer mit einem plötzlichen und präzisen Messerstich in die Richtung lebenswichtiger Organe nicht die geringste Chance gelassen.

Stupide und banal

Auf der anderen Seite könne nicht von schwerer Gewalt vor der Tat die Rede sein, da der Täter weder zu Boden gegangen sei, noch irgendwelche Merkmale aufgewiesen habe, die vielleicht einen Besuch beim Arzt nötig gemacht hätten.
Nachdem der Staatsanwalt kurz auf die Stupidität und die Banalität des Auslösers dieser Schlägerei mit tödlichem Ausgang eingegangen war, führte er das reuevolle Verhalten vor Gericht mit der Entschuldigung an die Adresse der Hinterbliebenen des Opfers, das junge Alter und die Tatsache, dass der Täter nicht vorbestraft ist, als mildernde Umstände an und forderte eine Haftstrafe von 18 Jahren, wobei er sich einer Bewährung von maximal der Hälfte nicht widersetzen würde.
Die Verkündung des Urteil wird für den kommenden 14. Oktober erwartet.